Durch den Kauf von Geflügel aus Nordrhein-Westfalen ist vor ein paar Tagen über einen fahrenden Händler die Geflügelpest in den Schwarzwald-Baar-Kreis beziehungsweise in die Raumschaft Triberg zurückgekehrt. In bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen wurde diese nachgewiesen. Die Folge: Das Federvieh in der Region muss nun im Stall bleiben.
Nun hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis einschließlich 30. April in Kraft ist. Darin werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die für Tiere tödliche Geflügelpest ist in den Gemeinden Furtwangen, Schönwald und Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgebrochen.
Zum Sperrbezirk in der Raumschaft wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Schonach, Schönwald, Triberg-Stadt und Triberg-Nußbach, zum Beobachtungsgebiet Gremmelsbach . Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet wurden unter anderem folgende Maßnahmen angeordnet: Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, muss dieses seit Donnerstag, 1. April, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten.
Jetzt sind die Tierhalter gefragt
Die Tierhalter müssen dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schnellstmöglich die Anzahl der gehaltenen Vögel (mit Nutzungsart und Standort) melden, dazu gegebenenfalls der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen (wir berichteten). Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand gebracht werden, lautet einer der Inhalte der Allgemeinverfügung.
Ausnahmegenehmigung beantragt
Was bedeutet dies nun konkret für die Geflügelhalter in der Raumschaft Triberg? Auf Nachfrage des SÜDKURIER äußerte sich dazu Pamela Fehrenbach, die gemeinsam mit ihrem Mann Christian auf dem Paradieshof Bio-Eier zu produziert: „Dass Schonach nun zum Sperrgebiet erklärt wurde, bedeutet für uns, dass unsere Hühner nicht ins Freie dürfen. Sie dürfen sich ausschließlich im Stall sowie in einem überdachten Auslauf aufhalten. Es bedeutet natürlich auch, dass wir für den Eierverkauf eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Die kann das Veterinäramt eventuell dann erteilen, wenn alle Vorgaben eingehalten werden und der Bestand nicht betroffen ist.“ Mittlerweile habe die Kontrolle des Bestands stattgefunden und sie habe die Genehmigung beantragt.
Nicht in Triberg oder Nußbach
Patrick Hettich, der Vorsitzende des Geflügelzuchtvereins Nußbach, macht deutlich, dass die Geflügelpest zwar in der Raumschaft, nicht aber in Triberg oder Nußbach selbst angekommen sei. „Wir sind halt in einem Umkreis um betroffene Ställe in Schönwald oder Schonach, die nach geltendem Recht dazu führen, dass wir zum Sperrbezirk gehören“, erklärte er.
Schnelle Reaktion
Als Züchter von Rassegeflügel betreffe ihn, wie auch seine Vereinskollegen, ausschließlich die Aufstallungspflicht – was aber vor allem für die Haltung von Wassergeflügel auch aufwändig sei, so Hettich. Durch die schnelle Reaktion seitens des Veterinäramts sei er aber zuversichtlich, dass die Erkrankung nicht um sich greift.