Cornelia Putschbach

Wenn in Unterkirnach am 13. Dezember die Bürger zum Bürgerentscheid zum Ackerloch gerufen sind, bedarf das zum einen pandemiebedingt besonderer Vorbereitungen, zum anderen gilt es für die Gemeinde, die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürgerentscheids zu treffen.

Mit Stichtag 30. September wurde die Zahl der Wahlberechtigten festgestellt: 2090 Einwohner Unterkirnachs sind stimmberechtigt. Das bedeutet für den Bürgerentscheid, dass für die Entscheidung mindestens 418 gültige Ja-Stimmen, nämlich 20 Prozent der Wahlberechtigten (Quorum), benötigt werden, und diese die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bilden müssen. Wird das Quorum erreicht, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Wird zwar die Stimmenmehrheit, nicht aber das Quorum erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Wahlausschuss steht fest

In seiner jüngsten Sitzung bildete der Gemeinderat den Wahlausschuss für den Bürgerentscheid. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Bürgerentscheid zu leiten und das Wahlergebnis festzustellen. Vorsitzender ist Kraft Amtes Bürgermeister Andreas Braun. Seine Stellvertreter sind Bernhard Kuberczyk und Horst Belz.

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Als Beisitzer in den Wahlausschuss wurden Birgit Kodet, Karin Dold sowie Ute Weißer berufen. Sie werden vertreten durch Susanne Ciampa, Sandra Beha und Heike Brunner. In den Briefwahlvorstand wurden bislang Horst Belz und Jürgen Weißer gewählt. Weitere Mitglieder werden noch gesucht.

Abstimmen im Rathaus-Foyer

Wahllokal wird beim Bürgerentscheid das Foyer des Rathauses sein. Dort seien die Vorgaben zum Infektionsschutz aufgrund der Zugangs- und Abstandsmöglichkeiten am ehesten einzuhalten, erklärte Braun. Im Wahllokal wird für Helfer und Wähler während des gesamten Zeitraums Mundschutzpflicht herrschen, kündigt Andreas Braun an. Die Wahlhelfer werden deshalb diesmal in drei statt bislang nur zwei Schichten arbeiten. Das Wahllokal wird acht bis 18 Uhr geöffnet sein.

Teilnahme auch per Brief möglich

Ausdrücklich weist der Bürgermeister auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Bei entsprechend hoher Anzahl von Briefwählern könne die Zahl der Wähler im Wahllokal möglichst gering gehalten werden, so Braun weiter.

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Vor dem Wahltag müssen die Wähler entsprechend der Gemeindeordnung über die Auffassung der Gemeindeorgane zum Thema des Bürgerentscheids informiert werden. Die Vertrauenspersonen dürfen ihre Auffassung in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.

Platz für unterschiedliche Stellungnahmen in der offiziellen Broschüre

In Unterkirnach hat man beschlossen, dass diese Information mittels einer Broschüre im DIN-A4-Format erfolgen soll, die Mitte November zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen verschickt wird. Die Kosten für die Informationsbroschüre werden bei rund 3000 Euro liegen. Die zusätzlichen Portokosten betragen etwa 1950 Euro. In der Broschüre erhalten der Bürgermeister und die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, Berthold Frisch, Gunter Ketterer und Stefan Selke, jeweils zwei Seiten zur Darlegung ihrer Sicht der Dinge. Jeweils eine Seite steht den Befürwortern der touristischen Nutzung und den Gegnern aus dem Gemeinderat zur Verfügung.