Cornelia Putschbach

Die wahlberechtigten Bürger Unterkirnachs treffen jetzt die Entscheidung. Am Sonntag, 13. Dezember, sind sie zur Stimmabgabe im Rahmen eines Bürgerentscheids gerufen, in dem sie darüber entscheiden, ob für das Gewann Ackerloch ein Bebauungsplan für eine touristische Nutzung aufgestellt werden soll. Das entschied der Gemeinderat bei seiner Sitzung in der Schlossberghalle.

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„Sind Sie dagegen, dass für das Gewann Ackerloch ein Bebauungsplan für eine touristische Nutzung aufgestellt wird?“: So lautet die exakte Frage, die den Bürgern im Dezember zur Entscheidung vorgelegt wird. Diese Frage unterscheidet sich von derjenigen, die Berthold Frisch, Gunter Ketterer und Stefan Selke im Bürgerbegehren formuliert hatten. Sie wollten die Frage „Sind Sie dafür, die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewann Ackerloch in der jetzigen Form zu erhalten, anstatt dort ein touristisches Sondergebiet einzurichten?“ gestellt wissen.

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Gegen diese Formulierung gab es allerdings seitens der Gemeindeverwaltung und eines durch die Gemeinde zu Rate gezogenen Fachmanns des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ Bedenken. Insbesondere zöge die gestellte Frage zum einen den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des derzeitigen Grundstückseigentümers nach sich. Zum anderen muss ein Bürgerentscheid ausdrücklich und unmittelbar die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses entfalten.

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Es gehe aus der ursprünglichen Fragevariante auch nicht klar hervor, welche konkrete Rechtsfolge im Falle einer Annahme der Frage in einem Bürgerentscheid eintreten würde. Das bereits laufende Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft, in dem bislang ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst wurde, würde dadurch rechtlich nicht beeinflusst. Um sicherzustellen, dass dieses Verfahren dann auch tatsächlich beendet wird, beschloss der Gemeinderat auf Bitte der Initiatoren des Bürgerbegehrens schon jetzt, die Gemeindeverwaltung im Falle des Erfolgs des Bürgerentscheids zu beauftragen, auf dessen Einstellung hinzuwirken.

Neue Formulierung

Die neue Formulierung der Frage wird von den Initiatoren des Bürgerbegehrens ausdrücklich mitgetragen. Berthold Frisch bedankte sich im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates für den gefundenen Konsens. Gleichzeitig betonte er: „Das, was beim Bürgerentscheid rauskommt, gilt für uns. Es wird auf keinen Fall ein Nachtreten geben. Ob wir mit unserem Anliegen durchkommen, ist tatsächlich noch offen.“

Ein „Ja“ oder ein Nein“

Die Frage auf dem Stimmzettel ist so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Allerdings müssen in Unterkirnach – wie zuvor auch schon beim Bürgerentscheid in Königsfeld oder zu Stuttgart 21 – die Wähler etwas querdenken. Gemeinderat Jürgen Weißer brachte das auf den Punkt: „Wenn ich beim Bürgerentscheid mit Ja abstimme, bin ich dagegen.“

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Der Ablauf des Bürgerentscheids entspricht dem einer Bürgermeisterwahl. Das bedeutet unter anderem, dass die Wähler Wahlbenachrichtigungen erhalten, dass am 13. Dezember die von anderen Wahlen bekannten Wahllokale geöffnet sein werden, dass Briefwahl möglich ist und dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren abstimmen dürfen.

Kosten bis zu 10 000 Euro

Die Organisation des Bürgerentscheids als ein von der Gemeindeordnung vorgesehenes gleichberechtigtes demokratisches Mittel bedeutet für die Gemeinde einen finanziellen Aufwand. Bürgermeister Andreas Braun rechnet im Vorfeld mit etwa 5000 bis 10 000 Euro, die komplett bei der Gemeinde verbleiben. Eine Beteiligung der Initiatoren oder eine irgendwie geartete Reduzierung der Kosten sei nicht möglich, beschied er auf Nachfrage von Gemeinderat Sebastian Haas.