Cornelia Putschbach

Wenn der Gemeinderat Unterkirnach in seiner Sitzung am kommenden Dienstag über die Zulässigkeit des im Juli eingereichten Bürgerbegehrens zu den Minihäusern im Ackerloch abstimmt, ist das ausdrücklich keine politische, sondern eine rein rechtliche Frage. Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, muss ein Bürgerbegehren zugelassen werden und der Bürgerentscheid stattfinden. Doch genau das ist der Punkt: Wie sich mittlerweile herausstellte, ist zwar der Gegenstand des Bürgerbegehrens zulässig. Und auch die weiteren Vorgaben, wie die Zahl der erforderlichen Unterschriften, sind erfüllt. Doch die von den Initiatoren gewählte Fragestellung „Sind Sie dafür, die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewann Ackerloch in der jetzigen Form zu erhalten, anstatt dort ein touristisches Sondergebiet einzurichten?“ ist zu ungenau und damit in dieser Form wohl nicht zulässig.

Gelände für die geplanten Minihäuser in Unterkirnach, zwischen der Gaststätte Ackerloch und dem Wald oberhalb.
Gelände für die geplanten Minihäuser in Unterkirnach, zwischen der Gaststätte Ackerloch und dem Wald oberhalb. | Bild: Hans-Jürgen Götz

Fachleute haben sich mit Frage beschäftigt

Zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat sich die Gemeinde Fachleute ins Boot geholt. Das ergibt sich aus der Vorlage für die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 15. September. Nachdem zunächst ein Austausch mit der Kommunalaufsicht erfolgte, habe man Kontakt mit dem Verein „Mehr Demokratie„ aufgenommen. Das ist ein deutscher gemeinnütziger Verein, der sich für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sowie Reformen des Wahlrechts in Deutschland und der Europäischen Union einsetzt. Landesgeschäftsführer Edgar Wunder erarbeitete eine Stellungnahme über die Zulässigkeit der gestellten Frage und unterbreitete einen Vorschlag, wie der Bürgerentscheid dennoch stattfinden kann.

Bei zwei Informationsveranstaltungen wurden die Bürger im Juli über die geplanten Minihausanlage im Unterkirnacher Ackerloch informiert.
Bei zwei Informationsveranstaltungen wurden die Bürger im Juli über die geplanten Minihausanlage im Unterkirnacher Ackerloch informiert. | Bild: Cornelia Putschbach
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Gründe, weshalb die Frage unzulässig ist

Durch den bereits gefassten Aufstellungsbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft liege das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr in den Händen der Gemeinde Unterkirnach, so Edgar Wunder. Aus der von den Initiatoren gewählte Frageformulierung gehe damit nicht klar hervor, welche konkrete Rechtsfolge im Falle einer Annahme der Frage in einem Bürgerentscheid eintreten würde. Das bereits laufende Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft würde dadurch rechtlich nicht beeinflusst. Außerdem müsse ein Bürgerentscheid laut den gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich und unmittelbar die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses entfalten. Bei der gewählten Fragestellung sei das nicht der Fall, sondern es sei ein nochmaliger Beschluss des Gemeinderates zum Anliegen des Bürgerentscheids notwendig. Beides mache die Fragestellung unzulässig, so Edgar Wunder.

In einer Onlinepetition forderten Simone Adam, Edeltraud Simmerer, Jürgen Adam und Armin Simmerer (von links) den Erhalt des Ackerlochs ...
In einer Onlinepetition forderten Simone Adam, Edeltraud Simmerer, Jürgen Adam und Armin Simmerer (von links) den Erhalt des Ackerlochs in der jetzigen Form. | Bild: Cornelia Putschbach

Neue Frage muss vom Gemeinderat abgesegnet werden

So kompliziert die juristische Bewertung in diesem Fall anmuten mag, so zielführend ist die vom Fachmann vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit, sowohl für die Gemeinde als auch für die Initiatoren und Unterzeichner des Bürgerbegehrens. Dem Gemeinderat sei es gestattet, „den Wortlaut der Abstimmungsfrage zu verändern, so lange sich dies im Rahmen der Zielrichtung des Bürgerbegehrens bewegt.“ Diesen Weg soll der Gemeinderat gemäß der Sitzungsvorlage am Dienstag wählen, damit der Bürgerentscheid stattfinden kann und sich in seiner Folge nicht womöglich eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung entwickelt. Neu soll die Frage des Bürgerentscheids nun lauten: „Sind Sie dagegen, dass für das Gewann „Ackerloch“ ein Bebauungsplan für eine touristische Nutzung aufgestellt wird?“

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Bürgerentscheid könnte am 13. Dezember sein

Stimmt der Gemeinderat am Dienstag dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung zu und erklärt das Bürgerbegehren mit der abgeänderten Abstimmungsfrage für zulässig, ist der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten durchzuführen. Das wäre spätestens der 14. Januar. Laut weiterem Vorschlag der Gemeindeverwaltung soll der Abstimmungstag bereits auf Sonntag, 13. Dezember, festgesetzt werden.

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