Nun muss auch die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen drastische Maßnahmen ergreifen, um den Coronavirus einzudämmen und die Ausbreitung zu verlangsamen. Für Eltern, die in für die Infrastruktur wichtigen Berufen arbeiten, wird unter bestimmten Bedingungen eine Notfallbetreuung angeboten.
Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Schulen
Die Maßnahmen des Landes bedeuten laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung ab Dienstag, 17. März, eine Aussetzung des Unterrichtes und jeglicher Veranstaltungen an Schulen sowie des Betriebs von Kindertagesstätten und der Kindertagespflege. Die Verfügung gelte bis einschließlich Sonntag, 19. April, also bis zum Ende der Osterferien. Die Schließung erfolge erst ab nächsten Dienstag, um einen einigermaßen geordneten Übergang in die unterrichts- und betriebsfreie Zeit zu ermöglichen.
Betreuung für den Notfall
Darauf aufbauend wird die Stadt Villingen-Schwenningen durch eine Einrichtung von Notfall-Betreuungsplätzen die kritische Infrastruktur aufrechterhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung für einen Notfall-Betreuungsplatz ist laut Stadtverwaltung dabei, dass beide Erziehungsberechtigten der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Fragebogen muss ausgefüllt werden
Konkret wird die Stadt Villingen-Schwenningen ab Montag, 16. März, bei den Eltern mittels Fragebogen abfragen, ob diese einen Anspruch auf eine Notfall-Betreuung geltend machen können und wollen. Nach Prüfung der Ansprüche erfolgt die Rückmeldung an die Eltern, welche Kinder einen Betreuungsplatz erhalten undin welchen Einrichtungen dieser angeboten werden kann. Alle anderen Kinder sind ab Dienstag, 17. März, privat und von zu Hause aus zu betreuen.
Das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport stehe darüber hinaus im Kontakt mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen sowie dem Gesamtelternbeirat und arbeitet an einer gemeinschaftlichen, einrichtungsübergreifenden Lösung. Für die Schulen ist eine ähnliche Vorgehensweise in Abstimmung und Vorbereitung.
Weitere Einrichtungen geschlossen
Zusätzlich werden städtische und weitere Einrichtungen ab sofort für den Zeitraum von zunächst zwei Wochen geschlossen (bis 29. März), um die Eindämmung von Infektionsketten zu gewährleisten. Dies betrifft unter anderem die Bibliotheken, Volkshochschulen, die Eisbahn der KEB, Sporthallen, das Theater am Ring, das Franziskaner, Museen sowie die Städtische Galerie, Jugendhäuser und das Jugend- und Kulturzentrum am Klosterhof.
Städtische Dienststellen für den Publikumsverkehr bis auf weiteres nicht geöffnet
Die Ämter und Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen sind für den Publikumsverkehr bis auf weiteres nicht geöffnet, sowohl um ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen, als auch um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Verwaltungaufrecht zu erhalten. In allen städtischen Ämtern und Abteilungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber weiterhin im Dienst. Dies betrifft das Baurechtsamt, die Bürgerservicezentren, das Standesamt, die Stadtkasse, die Ausländerbehörde sowie das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Anliegen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim jeweiligen Fachamt zu melden. Die meisten Angelegenheiten der Stadtverwaltung können in dieser Zeit erfahrungsgemäß ohne persönliche Vorsprache beantragt oder geklärt werden. Sollte in bestimmten Fällen eine persönliche Vorsprache zur Klärung des Anliegens erforderlich sein, wird in individuel-ler Absprache ein Termin vereinbart. Die Kontaktdaten und Erreichbarkeiten aller Ämter und Dienststellen sind auf der städtischen Internetseite unter: www.villingen-schwenningen.de/verwaltung/aemter-und-einrichtungen zu finden.
OB ruft in schwierigen Zeiten zur Solidarität auf
„Dies sind drastische Maßnahmen, dennoch ist oberstes Ziel, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger gesund bleiben. Um eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, ist es von hoher Bedeutung, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Übertragungswahrscheinlichkeit möglichst gering zu halten“, erklärt Oberbürgermeister Jürgen Roth die Entscheidungen in der Pressemitteilung. „Wir bitten um Verständnis und Solidarität untereinander“, heißt es weiter.
Weiteres Vorgehen
Die lokale und überregionale Entwicklung sowie Ausbreitung des Coronavirus wird von der Stadt Villingen-Schwenningen laufend beobachtet und bewertet. Es finde eine laufende Risikoabschätzung und Abstimmung mit weiteren Behörden statt. Gegebenenfalls muss über eine Verlängerung und Erweiterung der Schließung entschieden werden. Der Oberbürgermeister bittet von Rückfragen an die Verwaltung, insbesondere am Montag, 16. März, abzusehen, damit die beschlossenen Maßnahmen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umgesetzt werden können.