Das Coronavirus verbreitet sich im Schwarzwald-Baar-Kreis weiter. Einige Hausarztpraxen mussten bereits aufgrund eigener Betroffenheit schließen. Um die Arztpraxen zu entlasten, wird jetzt eine Fieberambulanz in der Tennishalle des Tennisclubs Schwenningen eingerichtet, die durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) betrieben wird. Die Fieberambulanz geht laut Landratsamt ab Montag, 30. März in Betrieb. Die bisherige zentrale Abstrich-Stelle am Standort auf dem Messegelände in VS-Schwenningen ist ab diesem Zeitpunkt eingestellt.
Die Ambulanz hat von Montag bis Sonntag von zunächst 13 bis 17 Uhr und am Freitag von 12 bis 16 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten werden dem Bedarf angepasst. Für die Fieberambulanz gibt es eine Ausschilderung.
Der Unterschied zur Abstrich-Stelle liegt bei der Fieberambulanz darin, dass Patienten untersucht werden und eventuell Rezepte erhalten. Solange Abstrichröhrchen und Laborkapazität vorhanden sind, werden auch Abstriche nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) durchgeführt (weiterhin auch mit Überweisungen).
Der Ablauf in der Fieberambulanz ist wie in einer Arztpraxis organisiert, das heißt, dass zwei Ärzte sowie medizinisches Hilfspersonal vor Ort sind. Die Fieberambulanz kann nur aufgesucht werden, wenn eine Überweisung von einem Haus- oder Kinderarzt vorliegt.
Die Fieberambulanz sollte im Besonderen dann aufgesucht werden, wenn folgende Symptome vorliegen: Temperaturen über 38,5 Grad, Husten, Hals- und Gliederschmerzen oder ähnliches, Kontakte mit Corona-Erkrankten und Verschlimmerung von Symptomen der Personen, die sich in Quarantäne befinden. Diese Personen können ohne Überweisung in die Fieberambulanz kommen.
In dieser Jahreszeit leiden viele Menschen an Erkältungsbeschwerden. Zunehmend besteht auch der Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus. Bei der Einfahrt in die Fieberambulanz wird anhand eines Fragebogens geklärt, ob das Risiko einer Erkrankung wahrscheinlich ist. Nur dann erfolgt der Abstrich.
Wenn sich Personen unsicher sind, ob sie eine Corona-Infektion haben könnten, sollten sie sich telefonisch an ihren Hausarzt wenden. Dieser stellt nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts fest, ob es sich um einen definierten Verdachtsfall handelt. Die Überweisung erhalten Patienten von ihrem Hausarzt ohne persönlichen Kontakt. Die Regelungen hierzu treffen die Hausärzte selbst und teilen die Vorgehensweise den Patienten mit, so eine Behördensprecherin am fReitag abschließend.