VS-Villingen – Seit mehreren Wochen steht ein gelber Opel Corsa ohne Kennzeichen auf dem Parkplatz an der B 33 zwischen Bad Dürrheim und Villingen. Schon vor dem letzten Schneefall stand das Auto dort. Und mindestens seit dem letzten Wintereinbruch klebt auf dem Auto auch ein orangefarbener Aufkleber des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung mit dem Hinweis an den Besitzer, das Auto "sofort" zu beseitigen. Der Schneepflug musste beim Räumdienst eine Kurve um das Auto fahren. Am Mittwoch, genau zwei Wochen später, steht der Corsa immer noch da, blockiert eine mögliche Haltestelle für Lastwagen- und Autofahrer. Direkt daneben weist ein Hinweisschild die Gäste darauf hin, den Parkplatz sauber zu halten.

Tausende Autofahrer täglich wundern sich, warum das Fahrzeug so lange nicht abgeholt wurde. Die Stadtverwaltung teilte auf SÜDKURIER Nachfrage bereits vor 14 Tagen mit, dass ein Mitarbeiter der städtischen Ortspolizeibehörde die orangerote Plakette angebracht habe.

Bild 1: Gelber Opel Corsa blockiert seit Wochen einen Parkplatz an der B 33
Bild: Fröhlich, Jens

Mittlerweile liege die Zuständigkeit aber beim Landratsamt, das für die Kreis- und Bundesstraßen zuständig sei. Eine Anfrage dort ergab nun, dass der Fall vergangene Woche dem Amt für Abfallwirtschaft bekannt wurde. "Die übliche Vorgehensweise in einem solchen Fall ist, dass wir zunächst versuchen, den Halter zu ermitteln. Dieser wird dann verpflichtet, das Fahrzeug zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wenn das nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erfolgt, muss das Fahrzeug von Amts wegen beseitigt werden", teilt Heike Frank, Sprecherin des Landratsamtes, mit.

Offenbar konnte das Amt den Fahrzeughalter aber nicht selbst ausfindig machen. "Mittlerweile ermittelt die Polizei den Halter des Fahrzeugs", so Frank weiter. "Amtshilfe", so nennt Dieter Popp vom Polizeipräsidium Tuttlingen diesen Dienst. Ganz konkret bedeutet das, dass die Polizei nun versucht, an die Fahrgestellnummer des Corsas zu kommen. Dazu müsse das Auto geöffnet werden, so Popp weiter. Dann könne man zumindest den letzten eingetragenen Besitzer feststellen. Dieser werde kontaktiert und aufgefordert, das Fahrzeug aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, oder, im Falle eines Weiterverkaufs, den Beamten den neuen Besitzer zu nennen.

Kommt der letzte eingetragene Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, werden ihm die Kosten für das Abschleppen und die Entsorgung in Rechnung gestellt. Je nach Auto und Zustand kostet das Abschleppen 100 bis 200 Euro, eine Verschrottung schlägt mit rund 100 Euro zu Buche. Zudem droht ein Bußgeld. Das Abstellen eines abgemeldete Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum stellt laut Straßenverkehrsordnung eine Sondernutzung dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Der Maximalbetrag wird jedoch nur bei einer Verkehrsgefährdung, oder bei einer Verkehrsbehinderung fällig. Dieser Tatbestand liegt bei dem auf dem B 33-Parkplatz abgestellten gelben Opel jedoch nicht vor.

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