Privatautos, die aussehen wie Polizeiwagen: Auch in der Doppelstadt sind immer wieder solche Fahrzeuge zu sehen. Ein Modell hat es sogar in die Narrozeitung geschafft und wurde nun erneut auf einem Supermarktparkplatz im Stadtgebiet gesichtet und fotografiert. "Pozilei" ist darauf zu lesen. Viele Autofahrer in Villingen-Schwenningen haben das Gefährt sicher schon einmal im Rückspiegel oder am Straßenrand gesehen. Erst bei genauerem Hinsehen wird klar, es ist kein echtes Polizeifahrzeug.

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Das Spaßmobil hat die Macher der diesjährigen Narrozeitung inspiriert. Sie klären die Leser in einem närrischen Beitrag auf, dass Falschparker im näheren Umkreis dieses Fahrzeuges keinen Strafzettel befürchten müssen.

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Neben dem Volkswagen mit Pozilei-Schriftzug war in den vergangenen Monaten ein weiteres polizeiähnliches Gefährt auf den VS-Straßen unterwegs. Darauf war "Politur" zu lesen. Es gehört Andrej Sadovoj aus Villingen. Der 31-Jährige hat den Seat Ateca selbst mit Klebefolien zu einem Polizeiauto-Doppelgänger verwandelt. Für ihn war das Auto schlichtweg eine Werbefläche für sein Gewerbe.

Eineinhalb Jahre lang ist Sadovoj mit dem Auto im Polizeigewand in VS unterwegs.
Eineinhalb Jahre lang ist Sadovoj mit dem Auto im Polizeigewand in VS unterwegs. | Bild: Fröhlich, Jens

Sadovoj betreibt in der Vockenhauser Straße in Villingen eine kleine Werkstatt für Lackveredelung und Autoaufbereitung. "Das war tolle Reklame für mich. Ich konnte viele Menschen auf mein Angebot aufmerksam machen", blickt er zurück. Mittlerweile hat Sadovoj die Folien wieder abgezogen und bietet seinen ehemaligen rollenden Werbeträger zum Verkauf an. Diesen Schritt machte er nicht aus Angst vor den Ordnungshütern, sondern weil er den Flitzer mit Dieselmotor in seinem Alltag nicht mehr benötigt.

Andrej Sadovoj steht neben dem Politur-Auto. Es steht zum Verkauf. Die Folien sind ab.
Andrej Sadovoj steht neben dem Politur-Auto. Es steht zum Verkauf. Die Folien sind ab. | Bild: Fröhlich, Jens

Negative Erfahrungen mit Polizeibeamten hat der Autopfleger nie gemacht. "Nur einmal wurde ich angehalten", erinnert er sich. Der Grund für die Kontrolle sei jedoch nicht das spezielle Aussehen der Karosserie gewesen. "Ich hatte das Handy am Ohr", gibt er zu. Dass andere Verkehrsteilnehmer sich plötzlich penibel an Verkehrsregeln hielten, wenn er hinter ihnen fuhr, und er aus echten Streifenwagen heraus – quasi unter Kollegen – gegrüßt wurde, das waren für Sadovoj keine seltenen Erlebnisse, als er noch mit seinem Politur-Mobil unterwegs war.

Sind solche Spaßautos erlaubt?

Das ist eine berechtigte Frage, immerhin sorgt ihr Auftauchen im ersten Augenblick für eine echte Reaktion bei vielen anderen Verkehrsteilnehmern, wie die Erfahrungen von Andrej Sadovoj nahelegen. Der SÜDKURIER hat deshalb bei den Beamten des Polizeipräsidiums Tuttlingen nachgefragt. Die einfache Antwort von Polizeisprecher Dieter Popp lautet: "Ja." Demnach dürfen Autobesitzer nahezu alles auf ihre fahrbaren Untersätze schreiben, kleben oder lackieren. Auch bei der Lackfarbe und beim Muster seien kaum Grenzen gesetzt. Problematisch und strafbar werde es erst dann, wenn Bürger nicht mehr einfach erkennen können, dass es sich nicht um einen echten Dienstwagen der Polizei handelt, erklärt Popp. Gleiches gelte für Uniformen. Wenn sich zum Beispiel eine Personen in entsprechender Kleidung in der Öffentlichkeit als Polizist ausgebe, oder eine polizeiliche Maßnahme ausführe. "

18.04.2018, Bayern, Wolfratshausen: Ein Polizist winkt ein Fahrzeug von der Bundesstraße zu einer Kontrollstelle der Polizei auf den ...
18.04.2018, Bayern, Wolfratshausen: Ein Polizist winkt ein Fahrzeug von der Bundesstraße zu einer Kontrollstelle der Polizei auf den Standstreifen. In mehreren Bundesländern führt die Polizei an diesem Tag beim Blitzmarathon über 24 Stunden vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durch. Rund 1900 Polizisten werden bayernweit an 2000 Stellen die Geschwindigkeit messen und Raser aus dem Verkehr ziehen. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Bild: MATTHIAS BALK

Amtsanmaßung durch ausdrückliches, oder konkludentes Verhalten", benennt Popp die Straftat, die in solchen Fällen nach Paragraf 132 im Strafgesetzbuch vorliegt. Je nach Vergehen, Schwere der Tat und die Auslegung durch Richter und Staatsanwälte, sind dann Sanktionen von einer einfachen Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren möglich.

Bei der Aufschrift sollten Besitzer solcher Autos eigentlich nur das korrekt geschriebene Wort "Polizei" vermeiden. Ebenfalls tabu ist der Anbau eines Blaulichtes auf dem Fahrzeugdach sowie die Anbringung von Leuchtstreifen an der Seite. "Das ist grundsätzlich nicht erlaubt", erklärt Popp.

Ähnliche Regelungen greifen bei der Nutzung von anderen Einsatzfahrzeugen, wie zum Beispiel Feuerwehrautos. Häufig werden ausrangierten Modelle von Liebhabern erworben und fortan privat genutzt. "Wenn noch ein Blaulicht montiert ist, müssen es die Halter im öffentlichen Straßenverkehr verhüllen", so Popp. Bei alten Polizeiautos würden Schriftzug, Funk und Blaulicht generell bereits vor dem Verkauf entfernt werden.

Bei Fabrikaten, die aus dem Ausland importiert wurden, zum Beispiel die beliebten amerikanischen Polizeiwagen, muss im Straßenverkehr ebenfalls das Blaulicht verdeckt werden. Der Original-Schriftzug "Police" ist in Deutschland nicht verboten.