Vor dem Amtsgericht in Villingen finden jede Woche viele Gerichtsverfahren statt – so auch in der vergangenen. Während einer Verhandlung war es allerdings zu einer Szene gekommen, die zu einiger Irritation führte.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand zu jenem Zeitpunkt eine Fotografie. In einem solchen Fall haben sowohl Richter, wie auch Staatsanwaltschaft und der Angeklagte das Recht, sich das Bild anzuschauen. Soweit, so normal. Wäre da nur nicht Corona. Denn, als alle Beteiligten die Fotografie begutachteten, standen sie dicht beisammen – ohne Abstand, ohne Mundschutz. Soll das so sein?
„Nein, das ist so nicht richtig. Das war sicher ein Fehler“, sagt David Böhm, Pressereferent beim Amtsgericht Villingen auf SÜDKURIER-Nachfrage. Er werde dies mit dem zuständigen Richter intern besprechen. In besagtem Fall hätten die Beteiligten entweder Masken tragen oder den Abstand einhalten müssen.
Während eines Verfahrens, wenn alle Beteiligten mit Abstand auf ihren Plätzen sitzen, ist es laut Böhm jedem Richter selbst überlassen, ob Verfahrensbeteiligte eine Maske tragen müssen oder nicht. „Gerade bei ausländischen Mitbürgern ist es häufig schwer, alles zu verstehen, wenn diese eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“, sagt Böhm. Daher tendiere er dazu, die Befragungen ohne Mundschutz durchzuführen. Der Abstand, das stellt er im Gespräch klar, müsse dann aber im Besonderen eingehalten werden.
Auch im Zuschauerbereich sei darauf zu achten, dass ein Mindestabstand möglich ist. Das Amtsgericht versuche daher bei Verfahren mit größerem Interesse auch größere Gerichtssäle zu reservieren. Die meisten Verfahren sind öffentlich, man wolle, so Böhm, so vielen Interessierten wie möglich die Chance geben, Verfahren zu besuchen.
Im kleineren Saal 2 im Amtsgericht in der Niederen Straße etwa, sind aufgrund der geringen Raumgröße derzeit nur drei nicht am Verfahren Beteiligte erlaubt. „In unseren Räumen in der Kronengasse ist derzeit sogar nur einer von drei Sälen überhaupt nutzbar. Nur in Saal 1 darf momentan verhandelt werden“, sagt Böhm.
Für den Aufenthalt im Amtsgerichtsgebäude gilt für alle eine Mundschutzpflicht. Auch wer als Besucher einem Verfahren beiwohnt, muss die Mund-Nasen-Bedeckung stets tragen. Außerdem muss jeder, der das Amtsgerichtsgebäude betritt, seine Kontaktdaten hinterlassen und sich die Hände desinfizieren.
Die Temperatur der Menschen, die das Gebäude betreten, wurde zu Beginn der Corona-Pandemie gemessen. Diese Vorgabe wurde in der Zwischenzeit aber wieder gestrichen.