„Die Corona-Soforthilfe ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen und gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten“ – so steht es auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg in der Rubrik „Serviceportal“. Soloselbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten können 9000 Euro für drei Monate erhalten, bei zehn Beschäftigten erhöht sich die Summe auf 15.000 Euro, bei bis zu 50 Beschäftigten auf 30.000 Euro.
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Auch Unternehmen aus Villingen-Schwenningen haben bereits von der Corona-Soforthilfe Gebrauch gemacht. Wie die L-Bank, die Staatsbank für Baden-Württemberg, auf SÜDKURIER-Anfrage bekannt gibt, hat es bis zum 11. Mai 1639 Soforthilfe-Anträge gegeben. 1491 davon seien bewilligt worden, 148 abgelehnt. Ausbezahlt wurde an Firmen in Villingen und Schwenningen laut L-Bank 13,8 Millionen Euro.
In ganz Baden-Württemberg hat es nach Auskunft der Staatsbank – ebenfalls Stand 11. Mai – 198.344 Anträge gegeben. Von diesen seien 21.546 nicht genehmigt worden. Das Auszahlungsvolumen für das gesamte Bundesland betrage 1,7 Milliarden Euro.
„Das ist ein mächtiges Programm. Am Anfang hat es eine gigantische Welle an Anträgen gegeben“, sagt ein Sprecher der L-Bank. Weil es zusätzlich zum Landes- auch ein Bundesförderprogramm gibt, hatte es zu Beginn länger gedauert, bis Anträge abgearbeitet waren. „Jetzt haben wir aber alle laufenden Anträge abgearbeitet. Derzeit kümmern wir uns um die Auszahlung der Anträge, die Anfang dieses Monats gekommen sind“, sagt der L-Bank-Sprecher weiter.
Bei der Anträgen seien auch immer mal wieder Betrugsversuche dabei. Die fallen auf, wenn beispielsweise ein Konto angegeben wird, das gar nicht zum Unternehmen, dem geholfen werden soll, passt. „Es hat bislang aber noch keine erfolgreichen Betrugsversuche gegeben“, erzählt der Sprecher. Wenn ein Betrugsversuch auffliegt, wird ein Antrag zunächst abgelehnt. In bestimmten Fällen kann die Straftat sogar ein Fall für das Landeskriminalamt werden.