Großes Interesse seitens der Eltern künftiger Erstklässler herrschte an der Informationsveranstaltung der Stadt Villingen-Schwenningen (VS) über die Einführung der kleinräumigen Grundschule. Diese wurde zum 1. Januar vollzogen.
Referenten informieren Eltern
Andrea Breinlinger-Müller, Abteilungsleiterin Schule im Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport (Jubis), Lisa Jauch, Sozialplanerin im Jubis, Schulrätin Simone Spengler sowie die geschäftsführende Schulleiterin der Grundschulen in VS und Rektorin der Goldenbühlschule, Stephanie Schick, informierten über die Neueinteilung der Grundschulbezirke, dem Einschulungsverfahren sowie den Schulbezirkswechsel.
Das Ziel: Eine ausgewogene Verteilung
„Seit Januar haben die Grundschulen ihren eigenen Grundschulbezirk mit dem Ziel, durch das räumliche Einzugsgebiet eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu erreichen“, erläuterte Breinlinger-Müller eingangs. Dies sei so im Schulgesetz verankert und auf dessen Grundlage habe der Gemeinderat die Einteilung beschlossen.
Wohnortnah zur Schule gehen
Konkret bedeutet dies: Kinder, die 2024 eine Grundschule besucht haben, gehen dort auch weiterhin zur Schule. Alle künftigen Erstklässler werden der Grundschule zugeordnet, in deren Bezirk sie wohnen, informierte Breinlinger-Müller.

Bei der Planung der Grundschulbezirke waren das Stadtplanungsamt, das staatliche Schulamt, das Jubis, die Schulleitungen sowie die Elternbeiräte der Schulen und Kindertagesstätten sowie das Amt für Kindertageseinrichtungen beteiligt. „Durch die Einteilung wollten wir erreichen, dass einzelne Grundschulen ihre Kapazitäten nicht überschreiten, während in anderen viele Plätze freibleiben“, so Jauch zu den Hintergründen.
Kurze und sichere Schulwege
Bei der Einteilung seien Einwohnerzahlen der vergangnen sechs Jahre zugrunde gelegt worden und wie viel Kinder im jeweiligen Schuljahr voraussichtlich in die erste Klasse kommen werden. Neue Wohngebiete seien berücksichtigt worden. „Es wurde auch darauf geachtet, dass die Kinder keine großen Straßen queren müssen und auf kurzen Weg die Schule erreichen können“, so Jauch.
Irgendwo hat jeder Bezirk Grenzen
Dabei könne es auch vorkommen, dass man in der Nähe einer Schule wohnt, aber nicht zu deren Bezirk gehöre. Dies sei bedingt durch die gleichmäßige Auslastung der Schulen.
Die Eltern künftiger Erstklässler werden von der jeweiligen Schule in dem Schulbezirk, in dem sie wohnen, schriftlich zur Anmeldung eingeladen. „Die Schulanmeldung und Schulaufnahme findet vom 10. bis zum 21. Februar statt“, sagt die Schulrätin Simone Spengler.
Schulwechsel nur mit triftigem Grund
Dass ein Schulbezirkswechsel nicht die Regel sein werde, stellte die Schulrätin gleich voran. „Es kann triftige Gründe geben, eine andere Schule zu besuchen und muss in der jeweiligen Schule beantragt werden“, so Spengler.
Die Anträge gebe es bei der Grundschule oder beim staatlichen Schulamt. Über den Antrag werde von der geschäftsführenden Schulleitung entschieden, nachdem die Grundschule und die Wunschschule diesen bearbeitet hätten. Kein Antrag auf Schulbezirkswechsel sei bei Grundschulen, die im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule stünden oder bei privaten Grundschulen erforderlich.
Triftige Gründe für einen Schulbezirkswechsel sind:
- Wenn ein Kind bereits an einer Grundschule ist, kann das Geschwisterkind unabhängig vom Schulbezirk auch auf diese Schule gehen.
- Gibt es kein Ganztagesangebot im Grundschulbezirk, aber dieses benötigt wird, ist ebenfalls ein Grund für einen Schulbezirkswechsel.
- Umgekehrt ist das auch, wenn man in einem Bezirk mit gebundener Ganztagsschule wohnt, dies aber nicht gewünscht wird.
- Kein Grund hingegen sei, dass Kindergartenfreunde in die Wunschschule gehen würden.
Tino Berthold, Vorsitzender des Gesamtelternbeirates der städtischen Schulen in Villingen-Schwenningen, traut dem Frieden seitens der Eltern nicht ganz: „Es gab wegen der Einführung der kleinräumigen Grundschulbezirke zwar keinen Aufschrei bei den Eltern, aber ich fürchte, es wird eine Antragsflut auf Schulbezirkswechsel beim staatlichen Schulamt geben.“ In Bezug auf die Betreuungsform rate er den Eltern, auf die Bedürfnisse der Kinder zu achten.