Um den Dienstbetrieb und die bestmöglichste Vorsorge für die Mitarbeiter und die Kunden des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis zu gewährleisten, wird der Publikumsverkehr im Landratsamt ab Montag, 29. November bis auf weiteres eingeschränkt. Das teilt die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mit.

„Persönliche Termine können ab sofort nur noch mit vorheriger Vereinbarung per Telefon oder Mail wahrgenommen werden“, heißt es von Seiten des Landratsamtes.

Die Kfz-Zulassungen in Villingen und Donaueschingen sind hiervon ausgenommen. Es wird allerdings dringend eine vorherige Terminvereinbarung über die „Online-Terminvereinbarung“ auf der Homepage des Landratsamtes empfohlen.

Beim Besuch des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis gilt die 3G-Regelung. Ausgenommen sind Personen, die als Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und asymptomatisch sind. Ausgenommen sind auch Kinder unter sechs Jahren, die asymptomatisch sind.