77 Katzen, davon 55 Jungtiere, sind derzeit im Kreistierheim in Donaueschingen untergebracht und fast täglich kommen neue Tiere dazu. „Wir stoßen hier langsam an unsere Grenzen“, verdeutlicht Nadine Vögel, Leiterin des Kreistierheims. Die Katzen sind oft krank, müssen behandelt, kastriert und gefüttert werden, das verursacht hohe Kosten. Das Problem wäre durch eine Katzenschutzverordnung in den Griff zu bekommen und hier ziehen Kreistierheim und Tierschutzverein Villingen-Schwenningen an einem Strang. Denn auch der Tierschutzverein weiß nicht mehr wohin mit all den Katzen, erklärt Theresia Lydia Schonhardt, die zweite Vorsitzende. Bei der Pflegestelle ist nur Platz für sieben Tiere aus einem Wurf.

Um die Katzenschutzverordnung einzuführen, läuft noch bis 1. November eine Onlinepetition. Wie Nadine Vögel erklärt, mache es nur Sinn, dies kreisweit zu regeln. „Dann haben trotzdem die Gemeinden die Möglichkeit, die Verordnung so auszugestalten, wie es für sie passt.“ Im Schnitt werden jährlich bis zu 400 herrenlose, verwilderte Katzen im Kreis kastriert, zwischen 120 und 150 Euro kostet eine Kastration. „Das ist eine Menge Geld, die wir hier aufwenden müssen und das meiste finanzieren wir aus Spenden“, erklärt Schonhardt. Meistens liegen die Kosten aber höher: Wenn der Tierarzt bei der Kastration noch andere Krankheiten entdeckt, werden diese meist gleich mitbehandelt.

Der wesentliche Inhalt einer Katzenschutzverordnung wäre eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen mit Freigang. Die Flut der verwilderten Katzen im Landkreis sei nicht mehr einzudämmen, betont Theresia Lydia Schonhardt, die zweite Vorsitzende des Tierschutzvereins VS. Verwilderte Hauskatzen sind entlaufene oder zurückgelassene Katzen welche unkastriert Nachkommen zeugen. Wachsen die Tiere ganz ohne menschlichen Einfluss auf, sind sie scheu, kämpfen alleine um ihr Überleben und verenden oft jämmerlich. Eine Kennzeichnung der Hauskatzen bringt für Nadine Vögel noch einen entscheidenden Vorteil: „Wenn eine Katze zu uns kommt, die keinen Chip hat, ist rechtlich klar, dass sie keinen Besitzer hat.“ Bislang ist das ja nicht klar und so muss das Tierheim sechs Wochen warten, bevor die Katze vermittelt werden kann. Diese Frist ist rechtlich vorgesehen, um dem Besitzer eine Chance zu geben, sich noch zu melden. So fallen für das Tierheim in dieser Zeit natürlich Kosten für Futter und Betreuung an und die Katzen belegen auch die Plätze.
„Seit wir den Neubau haben, hat sich vieles entspannt, aber angesichts der Katzenflut haben wir schon wieder Engpässe.“ Zu viele Katzen können nicht in einem Zimmer unterbracht werden, um Seuchen und Ansteckungen zu vermeiden.
Die Tierschützer erhoffen sich von einer Katzenschutzverordnung natürlich vor allem, dass die Anzahl der Katzen so eingedämmt werden kann. „Oft sind es sechs bis sieben Jungtiere in einem Wurf“, so Lydia Schonhardt. Und eine Katze kann bis zu zweimal im Jahr Junge bekommen. Hier helfe einfach nur eine konsequente Kastration, so Schonhardt, die jetzt hofft, dass die Petition, die im November 2019 gestartet worden ist, noch oft unterschrieben wird. 1900 Unterschriften werden benötigt, 1820 sind es bislang – viel fehlt also nicht mehr. Die Tierschützer übergeben die Listen dann an Landrat Hinterseh mit der Hoffnung, dass der Landrat eine entsprechende Empfehlung an die Kommunen und Gemeinden im Kreis abgibt – denn nur sie können Verordnungen erlassen.