Ab 18. Mai sollen Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder möglich sein. Doch wie soll das Angesichts eines gerade für alte und kranke Menschen gefährlichen Virus vonstatten gehen? Der SÜDKURIER sprach mit Verantwortlichen örtlicher Heime, die derzeit ihre Öffnungsmaßnahmen organisieren.
Nahestehende Personen sollen, so heißt es in der Vorgabe des Ministeriums, ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen. Aber nur, sofern von der Einrichtung geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können. Und das stellt die Heime vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten, wie örtliche Einrichtungen auf Nachfrage berichten.
Seniorenresidenz
„Wir müssen uns das sehr gut überlegen, ob und wie wir die Besuche in unseren Wohnbereichen ermöglichen können“, bringt es Paul Lubina, der Leiter der Alpenland Seniorenresidenz am Kaiserring auf den Punkt. Denn damit verbunden ist ein erheblicher Aufwand. Maximal zwei Besucher, schränkt Lubina dabei die Erwartungen ein, sollen in einem Wohnbereich, wenn überhaupt, gleichzeitig anwesend sein dürfen. Diese müssen einen Termin vereinbart und sich registriert haben und beim Besuch selbst mit Schutzkleidung und Mund-Nasenmasken ausgestattet werden.
Besucherecke bewährt
Noch ist zudem nicht entschieden, ob statt des Besuches der Wohnbereiche eventuell spezielle Besuchszimmer eingerichtet werden. Weiterhin gilt das Kontaktverbot, sprich, der Mindestabstand von eineinhalb Metern bleibt erhalten. „Was wir schon seit zwei Wochen hier eingerichtet haben ist eine Besucherecke im Eingangsbereich des Hinterhofes, in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt natürlich“, erläutert Lubina. Das habe sich gut bewährt bisher und wurde auch gerne angenommen. Aber auch hier nur mit Anmeldung und Registrierung.
Und wie sieht es mit Patientenverfügung und Testament der Vorsorge im Falle einer Einbringung des Virus im Haus selbst aus? Ist das Bewusstsein bei den Heimbewohnern über eine eventuelle intensivmedizinische Betreuung und ihre Folgen durch eine Beatmung präsent? Diese Frage beantwortet Lubina ganz konkret. „99 Prozent unserer Bewohner haben schon alles für den Fall des Falles geregelt. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ist bei ihnen geklärt. Das erleichtert uns und den behandelnden Ärzten Entscheidungsprozesse, die dann anstünden, extrem“, so Lubina.
St. Lioba sucht Lösung
Michael Stöffelmeier, Geschäftsführer des Caritasverbandes und somit verantwortlich für das Altersheim St. Lioba in Villingen, ist zumindest froh über die Tatsache, dass die Landesregierung den Heimbetreibern eine Woche Zeit zugestanden hat, bis die neuen Besuchsmöglichkeiten umgesetzt werden müssen. Denn das erfordert genaue Planung und Absprache mit den Behörden. In den Erlassen des Sozialministeriums Baden-Württemberg werde von Besuchen in den Bewohnerzimmern auch künftig abgeraten, sofern nicht ein geeignetes Konzept dafür vorliege. „Wir sind in intensiven Beratungen, wie wir das umsetzen können, damit die Angehörigen dennoch zu Besuch kommen können“, so Stöffelmeier. Am Freitag, 15 Mai, so ergänzt er, werden sich die örtlichen Pflegeheime mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht über die möglichen Besucherkonzepte austauschen und beraten.
Möglich ist, dass ein eigenes Besuchszimmer mit einer Trennung durch eine Glasscheibe eingerichtet wird. Nur eine Trennscheibe im Gemeinschaftsraum an einem Tisch reiche nicht, so Stöffelmeier. „Das Gesundheitsamt hält solch eine Lösung für unzureichend und warnt insbesondere vor der Verbreitung des Virus durch Aerosole. Und wir wollen auf jeden Fall eine Einbringung von Covid in unser Heim vermeiden“, betont Stöffelmeier. Auf jeden Fall möchte er den Angehörigen eine Besuchsmöglichkeit eröffnen. „Wir wissen, dass die Angehörigen wesentlich stärker unter der Trennung leiden als unsere Bewohner“, berichtet Stöffelmeier. Aber im Vorfeld wurde die Kommunikation über Tablets und Skype wesentlich verbessert.
Und wie sieht es im Lioba mit dem Thema Patientenverfügung aus? „Das ist etwas, dass wir über eine Fachfrau intern abklären lassen. Und in unseren Heimverträgen steht, dass eine vorhandene Patientenverfügung abgegeben werden muss“, so Stöffelmeier. Er lehnt es aber ab, wie es zum Teil in anderen Landkreisen wohl schon geschieht, dass Bewohner von Heimen verpflichtet werden, eine Willenserklärung, was im Falle einer Covid 19 Erkrankung geschehen soll, abzugeben. „Jeder muss das selbst entscheiden. Aber ich persönlich empfehle auf jeden Fall den Abschluss einer Patientenverfügung. Das ist auch eine Frage der Eigenverantwortung“, so Stöffelmeier abschließend.
Besucherbox im „Spittel“
Vor einem ebenerdigen Fenster, so berichten Heimleiter Jakob Broll vom Heilig-Geist-Spital, wurde von außen eine „Besucherbox“ aufgestellt, in die sich maximal zwei Besucher zurückziehen können. Ihnen gegenüber sitzt, durch das Fenster getrennt, ihr Angehöriger. Ein Telefon, das als nur von außen als ein solches zu nutzen ist, ermöglicht die Kommunikation. Der Bewohner muss hingegen weder einen Hörer halten noch Knöpfe drücken. Im Halbstundentakt dürfen die Familien auf diese Weise ab sofort und nach Terminvergabe zusammenkommen und sich auf Augenhöhe unterhalten. Nach jedem Besuch wird die Box desinfiziert. Für Einrichtungsleiter Jakob Broll war es wichtig, zusätzlich zu den „Balkonbesuchen“ eine Gesprächssituation mit Privatsphäre zu schaffen. Die Premiere am Sonntag habe reibungslos geklappt. Auch an anderer Stelle greifen Öffnungen. So ist es seit dieser Woche möglich, vor Ort podologische und psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. In Planung seien zudem, so der Geschäftsführer des Spitalfonds, Günter Reichert, begleitete Spaziergänge. Mit einer Betreuungskraft an der Seite dürfen die Bewohner dafür das Haus verlassen. Inzwischen wurden alle auf das Coronavirus getestet und auch beim Personal Abstriche gemacht. Das Ergebnis steht noch aus.