Noch rollt der Ball auf den Sportplätzen in Baden-Württemberg, den täglich steigenden Corona-Infektionen zum Trotz: „Wir wollen spielen lassen, so lang es vertretbar ist“, sagte Thomas Schmidt (Sölden), Präsident des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) dieser Tage am Rande einer Veranstaltung.
Nicht geimpfte Spieler benötigen einen PCR-Test
Die seit Mittwoch geltende Corona-Verordnung bremst die Amateurfußballer bisher in nur geringem Ausmaß, was der für den Spielbetrieb verantwortliche Vizepräsident Christian Dusch (Rheinau) betont: „Für nicht geimpfte Fußballspielerinnen und -spieler bleibt es dabei, dass sie nur mit gültigem PCR-Test antreten dürfen.“
Einschneidende Änderungen gibt es hingegen für Zuschauer. Die neue Corona-Verordnung des Landes legt fest, dass der Zutritt zur Sportstätte nur noch unter Beachtung der 2G+-Regel gewährt wird: „Während der aktuell gültigen Alarmstufe II müssen immunisierte Zuschauer zusätzlich einen negativen Antigen-Test vorlegen, wenn sie ein Spiel anschauen wollen“, bestätigt Pressesprecher Thorsten Kratzner: „Das ist von den gastgebenden Vereinen elektronisch zu überwachen und sollte mit den entsprechenden Apps auf dem Handy kein größeres Problem sein.“
Geändert habe sich mit der neuen Verordnung auch die Zutrittsregelung für ehrenamtliche Helfer, die bisher lediglich einen Antigen-Test vorlegen mussten, sofern sie nicht geimpft waren: „Diese 3G-Regel gilt ab sofort nur noch für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eines Vereins, also beispielsweise Trainer oder Spieler mit einem Vertrag“, erklärt Thorsten Kratzner: „Für ehrenamtliche Helfer und Betreuer ohne Immunisierung greift ab sofort die 3G+-Regel. Sie müssen also einen gültigen PCR-Test nachweisen.“
Bei den noch ausstehenden Jugendspielen in den überregionalen Ligen habe sich für die Spieler ebenfalls nichts geändert: „Schüler mit Ausweis gelten als immunisiert.“ Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg zumindest bis Jahresende auch für Volljährige mit einem entsprechenden Schülerausweis. Kultusministerin Theresa Schopper hat betont, dass die Regelung für volljährige Schüler zum 31. Dezember auslaufen werde, da es auch für diesen Personenkreis eine Impfempfehlung gebe.
Bis zum 12. Dezember soll noch gespielt werden
Für eine vorzeitige Aussetzung des Spielbetriebs, der – abgesehen von der Bezirksliga Bodensee – in Südbaden bis 12. Dezember geplant ist, sehe er im Moment keine Tendenz, so Kratzner auf Anfrage des SÜDKURIER: „Im Hinblick auf Erfahrungen aus der vergangenen Saison, erscheint es angeraten, so viele Spiele wie möglich durchzuführen.“ Der SBFV hatte Ende Oktober 2020 die Spielzeit 2020/21 erst unterbrochen und im Frühjahr dann unter Beibehaltung der Staffel-Einteilungen annulliert. Christian Dusch pflichtet bei: „Niemand will, dass wir die dritte Saison in Folge abbrechen müssen.“