„Wir gehen jetzt in die Offensive“, betont Thorsten Kratzner, Pressesprecher des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) in Freiburg: „Die seit 14. Mai gültige Corona-Verordnung verspricht zwar Öffnungen, sorgt aber durch unterschiedliche Auslegung durch die Ministerien eher für Verwirrung.“ Die Präsidenten der drei baden-württembergischen Fußballverbände reagierten nun mit einer Stellungnahme an die Politik: „Wir fordern, dass bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 ein Freiluft-Mannschaftssport weitgehend frei von Auflagen ermöglicht wird.“

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Sinkende Inzidenzzahlen hatten die Landesregierung veranlasst, Öffnungsschritte für die Allgemeinheit zu beschließen. Dabei bot sich auch dem Amateurfußball die Möglichkeit zur Rückkehr in den Trainingsbetrieb. Allerdings nur unter Einhaltung von klar definierten Test- und Hygienekonzepten. In Absprache mit dem Kultusministerium hatte der SBFV seinen Vereinen eine Anleitung fürs Training an die Hand gegeben: „Gruppen bis 20 Personen dürfen kontaktarm trainieren. Trainer und Spieler benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.“

Training nur mit negativem Test: Geht es nach dem Sozialministerium dürfen auch E-Junioren nur trainieren, wenn sie einen Corona-Test ...
Training nur mit negativem Test: Geht es nach dem Sozialministerium dürfen auch E-Junioren nur trainieren, wenn sie einen Corona-Test gemacht haben. Der Südbadische Fußballverband fordert – in Absprache mit dem Kultusminsiterium – einen Test nur von Sportlern über 13 Jahre. | Bild: Scheibengruber, Matthias

Diese Tests fordert der SBFV nur für Gruppen aus Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. „Das haben wir mit dem für Sport zuständigen Kultusministerium so besprochen“, erklärt Thorsten Kratzner auf Nachfrage des SÜDKURIER: „Zudem wurde uns zugesagt, dass Kinder und Jugendliche, die zwei Mal wöchentlich in der Schule negativ getestet wurden, abends vor dem Training nicht nochmals getestet werden müssen. Zwei Schul-Tests pro Wochen reichen demnach aus.“

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In diese Auslegung grätscht das Sozialministerium hinein. Dort herrsche die Auffassung, dass sich auch der Sport an die neue Corona-Verordnung zu halten habe, so Kratzner: „Diese Verordnung sieht eben vor, dass Kinder ab sechs Jahren getestet werden müssen.“

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In der Tat ist beispielsweise beim familiären Gaststätten-Besuch nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder über sechs Jahren ein Negativtest vorzulegen. Diese Vorschrift basiert auf der „Verordnung des Bundesjustizministeriums zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen“: Als getestet gilt unter anderem eine „asymptomatische Person, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.

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„Wir brauchen klare Regeln, die auch verstanden werden“, ist Kratzner irritiert: „Es wird immer komplizierter, die Auflagen zu erfüllen. Was hier passiert, hilft uns nicht weiter.“ Mit Blick auf gleichlautende „Regeln“ für Inzidenzzahlen „unter 100“ ebenso wie „unter 50“ könne man fast von einer „Verschärfung“ sprechen: „Wenn wir es wirklich noch schaffen wollen, dass wir die Pokal-Wettbewerbe bis Ende Juni ausspielen, brauchen wir endlich einen verlässlichen Plan der Politik.