Ein Mann, der sich als Flüchtling ausgegeben hatte, ist Mitte November in Kreuzlingen festgenommen worden und sitzt nun in „Ausschaffungshaft“, dem schweizerischen Pendant zur Abschiebehaft. Gemäß diverser Berichte in den Schweizer Medien stehe der Mann in Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.
Terrorismus-Verdacht bleibt vage
Wegen des Terrorismus-Verdachts sei die Bundesanwaltschaft in Bern hinzugezogen worden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern bestätigt auf Nachfrage des SÜDKURIER, dass der Fall derzeit gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden untersucht werde, so Lukas Rieder, Mediensprecher des SEM. Auch das Migrationsamt Thurgau nehme zu Einzelfällen wie diesem keine Stellung, so dessen Sprecher Camillus Guhl.
Festnahme wegen illegaler Einreise
Die Bundesanwaltschaft habe auf die Eröffnung eines Strafverfahrens verzichtet, da der Anfangsverdacht dazu nicht ausreichend gewesen sei, heißt es in den Medienberichten weiter. Der angebliche Flüchtling wurde jedoch wegen illegaler Einreise festgenommen.
Der Festgenommene ist vermutlich Syrer
Gesicherte Erkenntnisse gibt es in dem Fall nicht viele. Unklar bleibt auch, welcher Nationalität der mutmaßliche Kämpfer des Islamischen Staats (IS) ist. Marco Breu, Sprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, erläutert: „Der Beschuldigte verwendete mehrere Identitäten. Wir gehen jedoch von einer syrischen Staatsbürgerschaft aus.“
Flüchtlinge sagen, sie hätten den Mann erkannt
Mehrere Schweizer Medien zitieren das Online-Portal „Crime Schweiz“ zu dem Fall. In dessen Bericht heißt es, dass ein mutmaßlicher Kämpfer des IS vor etwa einem halben Jahr in die Schweiz eingereist und zunächst im Bundesasylzentrum Altstätten (St. Gallen), später im Asylzentrum Kreuzlingen untergebracht gewesen sei. Mehrere Flüchtlinge in Altstätten hätten rasch den Verdacht geäußert, dass es sich bei dem Mann um ein IS-Mitglied handele, der beim Kampf gegen die kurdische Kampfeinheit YPG verletzt worden sei. Ein Flüchtling habe den Mann später auf einem Foto wieder erkannt. Daraufhin habe die Heimleitung die Polizei informiert, so die Darstellung von Crime Schweiz.
Wie reagiert die Bundespolizei?
Die deutsche Bundespolizei will sich zu dem Fall, der in Schweizer Zuständigkeit liegt, nicht konkret äußern. Sie führe aber intensivierte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an den Binnengrenzen durch, erläutert Christian Werle, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Konstanz, auf Nachfrage. Dies betreffe auch die Grenze zur Schweiz. Zur Intensivierung der Maßnahmen setze die Bundespolizeiinspektion Konstanz zusätzliches Personal ein. Die Gemeinsame Operative Dienstgruppe (GOD) Bodensee, zu der Bundespolizisten und Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung gehören, kontrollieren außerdem gemeinsam auf beiden Seiten der Grenze.