Voller Vorfreude überquerten Ulrich Fasch und seine Frau Anfang Juni 2021 die Grenze zur Schweiz. Mit dabei hatte das Konstanzer Rentnerpaar rund 200 Schweizer Franken, um sich in einer Migros in Kreuzlingen mit Produkten aus dem Nachbarland einzudecken. Doch dann das: „Als wir zahlen wollten, hat die Kassiererin gesagt: Ne, die nehmen wir nicht, die müssen sie umtauschen“, erzählt Ulrich Fasch.

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Der Grund: Per Ende April 2021 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Geldscheine der achten Schweizer Banknotenserie zurückgerufen. Seither kann mit ihnen in der Regel nirgendwo mehr bezahlt werden. Den Status als gesetzliches Zahlungsmittel haben seither nur noch die Scheine der zwischen 2016 und 2019 von der SNB gestaffelt ausgegebenen, neunten Banknotenserie.

Die kleine Odyssee auf der Suche nach neuen Scheinen

Für Ulrich Fasch war die Antwort der Migros-Kassiererin der Beginn einer kleinen Odyssee. Vor Ort bezahlte er seinen Einkauf in Euro. Wieder zuhause habe er seinen Vorrat an Schweizer Franken zusammengekramt und sei wieder über die Grenze nach Kreuzlingen, erzählt der Rentner.

  1. „In der Thurgauer Kantonalbank hieß es, ohne Konto bei der Bank könne ich Schweizer Franken nur in Euro umtauschen. Der Tausch alter Schweizer Banknoten in neue sei Bundessache, das machten nur die Nationalbank, die SBB oder die Post.“
  2. Also ging Fasch zum Kreuzlinger Bahnhof, an einen Schalter der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. „Dort hieß es, sie seien für solche Summen, wie ich sie umtauschen wollte, nicht eingerichtet.“
  3. In einer Filiale der Schweizerischen Post schließlich, habe er zumindest einen Teil seiner Schweizer Noten in neue tauschen können, schließt Fasch seine Erzählung. „Aber da sagten sie mir, dass man die alten Schweizer Banknoten nur bis Ende Oktober bei der Post tauschen könne. Danach könne man dies nur noch bei der Nationalbank machen. Da frage ich mich, ob man dann extra nach Bern fahren muss, wo die Schweizerische Nationalbank ihren Sitz hat?“
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Was gilt denn nun in Sachen Schweizer Noten-Tausch? Was muss man beachten, wenn man noch Schweizer Banknoten der zurückgerufenen Serie besitzt? Wo und bis wann können diese umgetauscht werden? Und wie erkenne ich überhaupt, dass ich „alte“ anstatt „neue“ Schweizer Scheine bei mir zuhause liegen habe?

Wie unterscheiden sich „alte“ und „neue“ Schweizer Banknoten?

Auf den Gelscheinen der neuen, ab 2016 ausgegebenen neunten Banknotenserie sind im Gegensatz zu älteren Serien keine historischen Persönlichkeiten mehr abgebildet. „Die neuen Noten zeigen verschiedene Facetten unseres Landes: Die organisierende, die kreative, die erlebnisreiche, die humanitäre, die wissenschaftliche und die kommunikative Seite der Schweiz“, erklärt die SNB auf ihrer Internetseite.

Jede dieser „Facetten“ werde dabei durch eine Handlung, einen Ort in der Schweiz, sowie weitere grafische Elemente illustriert.

Die Scheine der aktuellen, neunten Banknotenserie der Schweizerischen Nationalbank mit ihren verschiedenen Gestaltungsmerkmalen (von ...
Die Scheine der aktuellen, neunten Banknotenserie der Schweizerischen Nationalbank mit ihren verschiedenen Gestaltungsmerkmalen (von links oben): Die 10-Franken-Note symbolisiert die „organisierende Seite“ der Schweiz, die 20-Franken-Note ihre „kreative“, die 50-Franken-Note ihre „erlebnisreiche“, die 100-Franken-Note ihre „humanitäre“, die 200-Franken-Note ihre „wissenschaftliche“ und die 1000-Franken-Note ihre „kommunikative“ Seite. | Bild: SNB Schweizerische Nationalbank/Collage: SK

Nötig geworden sei die Ausgabe einer neuen Banknotenserie, um „den hohen Sicherheitsstandard der Banknoten auch weiterhin aufrechtzuerhalten und das Publikum vor Fälschungen zu schützen“, wie die SNB schreibt. Die Stückelung wurde bei der neuen Banknotenserie beibehalten. Wie zuvor gibt es also Noten mit einem Wert von 10, 20, 50, 100, 200 oder 1000 Schweizer Franken.

Die Vorderseite der ab 1995 ausgegebenen und nun zurückgerufenen Schweizer Banknoten der achten Serie zeigen dagegen die Gesichter bedeutender Schweizer Kulturschaffender.

Die Scheine der zurückgerufenen, achten Banknotenserie der Schweizerischen Nationalbank (von links oben): Die 10-Franken-Note zeigt den ...
Die Scheine der zurückgerufenen, achten Banknotenserie der Schweizerischen Nationalbank (von links oben): Die 10-Franken-Note zeigt den Architekten Charles Edouard Jeanneret, genannt Le Corbusier, die 20-Franken-Note den Komponisten Arthur Honegger, die 50-Fanken-Note die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp, die 100-Franken-Note den Künstler Alberto Giacometti, die 200-Franken-Note den Schriftsteller Charles Ferdinand Ramuz und die 1000-Franken-Note den Kulturhistoriker Jacob Burckhardt. | Bild: SNB Schweizerische Nationalbank/Collage: SK

Kann mit den Scheinen der „alten“ Banknotenserie noch bezahlt werden?

Bis 30. Oktober 2021 wurden die zurückgerufenen Banknoten an den Schaltern der Schweizerischen Post und der SBB noch als Zahlungsmittel akzeptiert, wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt. Überall sonst, beispielsweise in Supermärkten, kann mit ihnen bereits länger nicht mehr bezahlt werden.

Ein Umtausch von neuen in alte Banknoten in Filialen der Post oder der SBB sei nicht vorgesehen, teilt SNB-Pressesprecher Alain Kouo dem SÜDKURIER mit. „Bei Einzahlungen von Bargeld (zu welchem Zweck auch immer) gelten bei allen Finanzintermediären die gesetzlichen Vorschriften des Geldwäschereigesetzes (GwG) mit den darin genannten Limiten“, so Kouo weiter. Es sei den Banken und der Post zudem freigestellt, weitere Einschränkungen zu erlassen.

Einfuhrbestimmungen für Bargeld

Wo und bis wann können Scheine der „alten“ Serie umgetauscht werden?

Der Umtausch der jetzt zurückgerufenen Banknoten gegen die Scheine der neuen Serie ist möglich bei den Kassenstellen der SNB in Bern oder Zürich sowie bei Kantonalbanken, die als Agenturen der Nationalbank tätig sind.

Und das zeitlich unbegrenzt: Eine früher gültige Umtauschfrist für alte Banknoten wurde 2020 aufgehoben. Die alten Banknoten behalten ihren Wert und können bei der Nationalbank (mit Sitz in Zürich und Bern) oder ihren Agenturen jederzeit zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

Im Kanton Thurgau gibt es keine SNB-Agentur. Die von Konstanz aus gesehen nächstgelegenen befinden sich in Schaffhausen und Appenzell.

„Auch die SNB hält sich bei der Abwicklung der Umtauschgeschäfte an die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei“, betont SNB-Pressesprecher Alain Kouo. Das heißt: Je nach Höhe des umzutauschenden Geldbetrags seien verschiedene Vorgaben zur Identifikation des Kunden zu erfüllen sowie weitere Hintergründe der Transaktion zu dokumentieren, so Kouo.

Es ist also ratsam, je nach Bargeldbetrag, den man umtauschen will, entsprechende Dokumente, etwa zur Identifikation, mit sich zu führen. Laut der Schweizer Konsumentenzeitschrift Beobachter gilt beim Umtausch alter Banknoten aktuell ein Schwellenwert von 15.000 Franken, ab dem Kunden identifiziert werden müssen.

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Laut Pressesprecher Alain Kouo hat die SNB Kenntnis davon, „dass verschiedene deutsche Banken regelmäßig Schweizer Banknoten über Schweizer Banken als Geschäftspartner abwickeln.“ Die SNB habe aber keine Informationen dazu, welche deutschen Banken dies ihren Kunden anböten. Bevor man jedoch den Weg über die Grenze macht, um dort alte Banknoten umzutauschen, lohnt sich gegebenenfalls eine Nachfrage bei der eigenen Hausbank.

Was ist mit Scheinen älterer Schweizer Banknotenserien?

Die im Jahr 2000 zurückgerufenen Geldscheine der sechsten Banknotenserie (die siebte wurde nie herausgegeben) können ebenfalls zeitlich unbeschränkt bei der Schweizerischen Nationalbank sowie ihren Agenturen zum vollen Nennwert umgetauscht werden. Bei allen anderen zurückgerufenen Banknoten früherer Serien ist ein Umtausch nicht mehr möglich.

Wer noch solche Scheine zuhause liegen hat, kann sie ebenfalls zum vollen Nennwert umtauschen: Die Banknoten der ab 1976 herausgegebenen ...
Wer noch solche Scheine zuhause liegen hat, kann sie ebenfalls zum vollen Nennwert umtauschen: Die Banknoten der ab 1976 herausgegebenen und 2000 zurückgerufenen sechsten Schweizer Banknotenserie. Die Noten zeigen folgende historische Persönlichkeiten der Schweiz (von links oben): den Mathematiker Leonhard Euler (10-Franken), den Geologen Horace-Bénédict de Saussure (20-Franken), den Universalgelehrten Konrad Gessner (50-Franken), den Architekten Francesco Borromini (100-Franken), den Arzt, Naturforscher und Dichter Albrecht von Haller (500-Franken), sowie den Psychiater, Neurologen und Entomologen (Insektenforscher) Auguste Forel (1000-Franken). | Bild: SNB Schweizerische Nationalbank/Collage: SK