Die finanzielle Lage der Swiss Shrimp AG ist verzweifelt: Am 7.¦März 2025 hat das Rheinfelder Pionierunternehmen beim Bezirksgericht eine Nachlassstundung beantragt.
Aufgrund eines Liquiditätsengpasses und der fehlenden Möglichkeit, kurzfristig Kapital zu beschaffen, sah sich der Verwaltungsrat zu diesem Schritt gezwungen. Mit der Nachlassstundung will sich die Firma Zeit verschaffen, in der sie nicht betrieben werden kann. Diese Schonfrist soll genutzt werden, um Sanierungsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Gericht genehmigt Nachlassstundung
Kürzlich hat das Bezirksgericht seinen Entscheid zum Gesuch der Swiss Shrimp AG veröffentlicht: Es genehmigt eine provisorische Nachlassstundung bis 3.¦Juni 2025 und setzt Rechtsanwalt Roland Märki als provisorischen Sachwalter ein.
Wie dem Entscheid weiter zu entnehmen ist, haben die Verantwortlichen der Swiss Shrimp AG dem Bezirksgericht am 21.¦März einen Sanierungsplan vorgelegt. Zweck der Sanierung sei der Fortbestand der Arbeitsplätze, die Vernichtung der vorhandenen Shrimps zu verhindern sowie die Idee einer nachhaltigen Crevettenproduktion in der Schweiz zu sichern. In einem Notverkauf sollen dazu die vorhandenen Tiefkühl-Shrimps rasch verkauft werden, um den offenen Lohnforderungen nachkommen zu können.
Weiter will das Unternehmen durch „forcierte Verkaufsbemühungen“ den verkaufsbereiten Teil der noch lebenden Shrimps rasch zu Liquidität machen. Zudem soll mit einem sogenannten Asset-Deal (Verkauf in Teilen) die in Betrieb stehende und mit Shrimps gefüllte Anlage einem Investor verkauft werden. Mit dem Erlös möchte der Verwaltungsrat die restlichen Lohnforderungen und die offenen Posten gegenüber den Lieferanten begleichen. Alternativ solle ein Großinvestor mit einer Investition von rund 10 bis 15¦Millionen Franken die gesamte Swiss Shrimp AG mit allen Verbindlichkeiten übernehmen.
Was über den Interessenten bekannt ist
Offenbar gibt es einen möglichen Käufer für die Anlagen: Am 1.¦April reichte die Swiss Shrimp AG eine Absichtserklärung der Firma Novaton AG ein. Darin bekundet das Unternehmen sein Interesse daran, alle Vermögenswerte zu erwerben. Als nächsten Schritt schlage die Novaton AG den Abschluss eines Rahmenvertrages vor. Alle anfallenden Kosten seien mit dem Erlös aus der Verwertung der genannten Vermögenswerte zu verrechnen. Die Firma Novaton AG ist auf nachhaltige Aquakultur spezialisiert.
Bei der Swiss Shrimp zeigt man sich erfreut über den Gerichtsentscheid: „Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind erleichtert über diesen Entscheid“, heißt es in einer Medienmitteilung. CEO Matthias Laube betont, dass die Produktion ausgezeichnet laufe. „Swiss Shrimp ist lieferfähig und lieferwillig, auch während der Nachlassstundung. Unsere Becken sind randvoll mit sieben Tonnen Shrimps.“