Seit 2016 plant der Zoll, die Ausfuhrscheine für Schweizer Einkauftouristen in einer App zu digitalisieren. Es wäre eine massive Entlastung vor allem für die Behörde selbst, die im Bereich des Singener Hauptzollamtes bislang einen Großteil ihres Personals dafür einsetzt, die analogen Ausfuhrscheine abzufertigen.
Der langwierige Prozess hatte sich in der Vergangenheit immer wieder verzögert, war zwischenzeitlich wegen fehlender Haushaltsmittel ausgebremst worden. Bis zu 32 Millionen Euro sollte das Projekt schon mit Stand 2022 kosten.
Ob in der gegenwärtig angespannten Haushaltslage – die Bundesregierung sucht weiterhin nach Sparmöglichkeiten – wieder eine Verzögerung oder gar ein Stopp droht, kann die Generalzolldirektion aber nicht sagen: „Hierzu kann aufgrund des andauernden parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2024 gegenwärtig keine Aussage getroffen werden“, heißt es dazu im Dezember auf Anfrage des SÜDKURIER.
Pilotprojekt noch gar nicht gestartet?
Zu seinem Amtsantritt sagte der neue Leiter des Hauptzollamts in Singen, Rainer Bühler, es laufe ein Pilotprojekt dazu – das war im Frühjahr 2023. Auf die Nachfrage bei der Bonner Generaldirektion, ob es Ergebnisse dieses Pilotprojekts gibt, klingt die Antwort eher so, als habe dieses noch gar nicht begonnen: „Nach Fertigstellung einer ersten App-Version ist eine voraussichtlich dreimonatige Pilotierungsphase mit interessierten Unternehmen geplant. Das Projekt arbeitet gegenwärtig an der konkreten Gestaltung dieser Phase.“
Immerhin: Mit der zweiten Hälfte des Jahres 2025 als Zielmarke für die Fertigstellung der App arbeitet der Zoll nach wie vor mit dem Zeitraum, den auch Rainer Bühler in Singen genannt hatte – er sprach von 2025 oder 2026.
Zoll sucht Personal für die Warenabfertigung
Einstweilen ist der digitale Ausfuhrschein also noch Zukunftsmusik, das weiß man auch beim Hauptzollamt in Singen: Dort wird aktuell sogar noch zusätzliches Personal gesucht für die „Mitarbeit in der Warenabfertigung – Ausfuhr (Erteilung von Ausfuhrnachweisen für Umsatzsteuererstattungszwecke, sog. „Ausfuhrkassenzettel“) eines Zollamts.“
Zuständig für die Entwicklung der App ist der IT-Dienstleister der Bundesfinanzverwaltung, das Informationstechnikzentrum Bund. Dort befinde sich das Projekt in der Umsetzungsphase, heißt es.