Die Betroffenheit sitzt noch immer tief. Am frühen Sonntagmorgen des 11. Augusts versuchte ein junger Mann, auf dem Gelände des Kreuzlinger Seenachtfest Fantastical mutmaßlich eine minderjährige Besucherin zu vergewaltigen.

Zwischen 3 und 3.15 Uhr nahm der Täter am dunklen Seeufer, östlich des beliebten Aussichtsturms im Seepark, gegen den Willen der Schweizerin sexuelle Handlungen an ihr vor. Anschließend bedrohte er sie massiv, niemandem etwas davon zu erzählen.

Vom Täter, der gemäß der Aussage des Opfers ein arabisches Aussehen hatte und Hochdeutsch sprach, fehlt noch immer jede Spur. Etwa auf Facebook sucht die Kantonspolizei Thurgau nach Zeugen der Tat. „Es sind mehrere Zeugenhinweise bei uns eingegangen, die bislang jedoch keine neuen Erkenntnisse gebracht haben“, sagt Mediensprecherin Roxanne Gräflein von der Kantonspolizei Thurgau.

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Ob sich weitere Personen gemeldet haben, die an diesem Abend belästigt wurden, ob das Opfer vor der Tat allein unterwegs war oder ob man den Tathergang rekonstruieren konnte, lässt der Mediendienst der Kantonspolizei offen. Fest stehe nur, dass es bislang keine Hinweise darauf gebe, dass dem Opfer vor der Tat K.-o.-Tropfen oder sonstige Substanzen verabreicht wurden.

Das Organisationskomitee (OK) des Fantasticals hatte bisher noch keinen Kontakt zur jungen Frau oder deren Familie. Geschäftsführer und Mediensprecher Thomas Gut sagt: „Die Identität des Opfers ist uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt.“ Der Familie wünsche man viel Kraft.

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Gemäß Gut prüfe das OK seine Maßnahmen nach jedem Kreuzlinger Seenachtfest gewissenhaft. Dafür habe man nun mehrere Monate Zeit, denn „vier Tage nach dem vergangenen Fantastical neue Maßnahmen zu beschließen, wäre eine Kurzschlussreaktion, deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit fragwürdig wäre.“

Die Sicherheit der Besuchenden hat für das Fest-OK oberste Priorität. Ein renommierter Sicherheitsdienst patrouilliere in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei das Festgelände während des Fantasticals durchgehend.

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Sind diese Sicherheitspatrouillen angehalten, junge Menschen zu sehr später Stunde anzusprechen oder gegebenenfalls sogar nach Hause zu schicken? Thomas Gut verneint: „Wir haben speziell geschultes Personal, das Jugendlichen keine Verhaltensweisen diktiert und sie vom Platz verweist, sondern sie beim selbstverantwortlichen Feiern achtsam begleitet.“

Manche jungen Frauen tragen im Ausgang zur Selbstverteidigung Pfefferspray bei sich. Gemäß Gut ist das Mitführen von Pfefferspray am Fantastical im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Regeln erlaubt.

Tobias Hug ist Reporter unserer Partnerzeitung, der „Thurgauer Zeitung“.