Die Schweizer Regierung passt die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Inflation an: Ab 2023 steigen sie um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird so um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente steigt um 60 Franken auf 2450 Franken.

Wer in Deutschland profitiert von der AHV-Erhöhung?

Von der jetzigen Erhöhung profitieren alle ehemaligen Grenzgänger, die Anspruch auf eine AHV-Rente oder -Teilrente haben, also mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet und in die AHV-Kasse eingezahlt haben.

Die Rentenerhöhung um 30 Franken für die Minimalrente gelte für alle, „die eine vollständige Beitragsdauer haben (also Frauen, die 43 Jahre und Männer, die 44 Jahre versichert waren und Beiträge bezahlt haben; Erhöhung um 60 Franken für die Maximalrente)“, erklärt Pressesprecher Harald Sohns vom zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf SÜDKURIER-Anfrage.

Personen, die weniger lange in der Schweiz gearbeitet hätten, erhielten eine gekürzte Rente und dementsprechend eine kleinere Erhöhung.

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Wie viele AHV-Rentner gibt es in Deutschland?

Und wie viele ehemalige Grenzgänger haben denn nun bald mehr Schweizer Franken in der Tasche? Das BSV zählte 2021 rund 123.000 Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine AHV-Altersrente erhielten. Weiteren 23.200 Personen wurde eine AHV-Hinterlassenenrente ausgezahlt, 7700 eine AHV-Zusatzrente. Insgesamt bezogen 2021 rund 2.727.100 Menschen eine der drei AHV-Renten, 948.000 davon lebten im Ausland.

Eine weitergehende Untergliederung nach Wohnort der ehemaligen Grenzgänger in Deutschland kennt das BSV nicht. Von den 123.000 AHV-Altersrentnern in Deutschland hatten 13.700 die Schweizer, 101.000 die deutsche und 8300 eine andere Staatszugehörigkeit.

Wobei es sich bei den Schweizern auch teilweise um eingebürgerte Deutsche handeln kann. Denn, so Pressesprecher Sohns: „Personen unter der Kategorie ‚Schweizer‘ können Doppelbürger sein“

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Gibt es noch weitere AHV-Erhöhungen?

Wer eine AHV-Rente aus der Schweiz erhält, kann sich vielleicht sogar bald über eine noch größere Rentenerhöhung freuen. Derzeit gibt es in der Schweiz gleich drei parlamentarische Vorstöße, die das fordern. Die eidgenössischen Parlamentskammern sollen noch dieses Jahr darüber entscheiden, ob AHV-Rentner – und damit auch ehemalige Grenzgänger – ab kommendem Jahr noch mehr Schweizer Franken erhalten sollen, als es die Regierung zurzeit vorsieht.