Moritz Essling

Fast genau ein Jahr ist es her, als ein Motorradfahrer auf der Salinen- und Kaiserstraße in Rheinfelden die Fassung verloren hatte – und zwar dermaßen, dass er sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten musste.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft

So warf die Staatsanwaltschaft dem Motorradfahrer als Beschuldigten vor, mehrere Autos links der Sicherheitslinie überholt und einem Škoda mit der Faust die Scheibe eingeschlagen zu haben. Zudem soll er mit seinem Motorrad durch „brüskes Bremsen“ eine Notbremsung des hinter ihm fahrenden Autos provoziert haben.

Das sagt der Beschuldigte dazu

Dies, nachdem der Škoda dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen hatte. So schilderte es jedenfalls der Beschuldigte. Weiter, so sagte er, soll ihn der Autofahrer weiter bedrängt und ihn kurze Zeit später durch ein „schelmisches Grinsen“ und das Zeigen des Mittelfingers an der Kreuzung Zollrain-Hauptstrasse provoziert haben. Dann bog das Auto nach rechts Richtung Kaiseraugst ein, vor das Fahrzeug der anwesenden Zeugin. Es herrschte Kolonnenverkehr.

Eine Zeugin schildert den Vorfall

Die Zeugin legte dem Gericht ihre Sicht der Dinge dar, wobei sie nur über die finale Szene auf der Hauptstraße berichten konnte, da sie von Möhlin her gekommen war. So habe der Motorradfahrer die langsam fahrenden Autos links überholt, um zum Fahrzeug des Privatklägers zu gelangen. Dazu habe er laut Zeugin die Sicherheitslinie überfahren. Vor dem Škoda angekommen, sei er dann abgestiegen, auf die Fahrerseite des Autos gegangen und habe mit der Faust in die Seitenscheibe geschlagen, so die Zeugin.

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Noch einmal äußert sich der Angeklagte

Wie der Beschuldigte schilderte, habe der Privatkläger ihm an der Kreuzung Hermann-Keller-Straße die Vorfahrt genommen. Daraufhin habe er das Auto überholt und dieses angehalten. In der Folge habe der Škoda ihn wieder überholt und dabei bedrängt. Danach standen die beiden Fahrzeuge an der Kreuzung Zollrain-Hauptstraße, wo der Fahrer des Škodas weiter provoziert habe.

Das Überholen mehrerer Fahrzeuge räumte der Beschuldigte ein, verneinte aber ein Überfahren der Sicherheitslinie. Auch den Faustschlag bestritt er, stattdessen habe er „leicht an die Scheibe geklopft“. Als der Autofahrer nicht reagierte, sei er wieder auf sein Motorrad gestiegen und davon gefahren. Er machte geltend, dass man kaum eine moderne Autoscheibe mit der Faust einschlagen könne.

Und so sieht es das Gericht

Das Gericht sprach den Beschuldigten des „brüsken Bremsens“ frei, in allen anderen Punkten wurde er schuldig gesprochen. Auch die Sachbeschädigung, namentlich das Einschlagen der Scheibe mit der Faust, traute die Gerichtspräsidentin dem Angeklagten zu, bedachte dabei, dass er einen Motorradhandschuh getragen hatte. Ebenso müsse er die Sicherheitslinie überfahren haben.

Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken mit drei Jahren Probezeit und zu einer Buße von 500 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen. Auch wird die Probezeit einer Vorstrafe um 1,5 Jahre verlängert.

Der Autor ist Mitarbeiter der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.