„In der Schweiz ist die Aktiengesellschaft (AG) die Kapitalgesellschaftsform Nummer eins“, sagt Magnus Sauerborn, Lehrer an der Kaufmännischen Schule Waldshut. „Sie ist von Verbreitung und Image quasi das, was in Deutschland die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist.“

Magnus Sauerborn, Lehrer an der Kaufmännischen Schule Waldshut.
Magnus Sauerborn, Lehrer an der Kaufmännischen Schule Waldshut. | Bild: Peter Rosa

Wer über ausreichend Kapital verfüge, gründe in der Schweiz eigentlich immer eine Aktiengesellschaft.

Aber warum?

„Die AG hat dort das Image der solidesten Kapitalgesellschaftsform mit den besten Außenwirkungen – wie in Deutschland die GmbH“, erklärt der Lehrer. Die wenigsten Aktiengesellschaften seien in der Schweiz jedoch börsennotiert.

Die Deutschen und ihre GmbH

Eine Gegenüberstellung der Handelskammer zeigt Unterschiede und Parallelen zwischen Schweizer AG und deutscher GmbH. Der deutsche Mittelstand identifiziere sich in den meisten Fällen mit der GmbH.

Vor allem das vergleichsweise niedrige Startkapital in Höhe von 25.000 Euro spreche hier für sich. Der Kapitalbedarf bei der Gründung einer AG beträgt doppelt so viel.

Auch der Verwaltungsaufwand sei bei der Aktiengesellschaft, die zwingend aus drei Organen besteht, höher. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehe aus lediglich zwei Organen. Außerdem: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der GmbH können eine Person sein. Die AG muss allein den Aufsichtsrat mit drei Personen besetzen.

Die Schweizer und ihre AG

Schweizer Unternehmer hingegen würden nach Angaben der Handelskammer meist auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft setzen.

Die Gründe dafür seien vor allem die Anonymität der Inhaber – sprich der Aktionäre – sowie die vollständige Trennung zwischen Inhaber und Geschäftsleitung.

Die Schweizer Aktiengesellschaft kennt drei Organe: den Verwaltungsrat, die Generalversammlung und die Revisionsstelle. Verwaltungsrat und Generalversammlung könnten mit ein und derselben Person besetzt sein.

Vorteile der Schweizer AG

Bei der Aktiengesellschaft lässt sich privates und geschäftliches Vermögen trennen, schreibt das Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Außerdem beschränke sich die Haftung der Aktionäre auf das Aktienkapital. Auch sei die Kreditwürdigkeit einer Aktiengesellschaft tendenziell hoch und anonyme Besitzverhältnisse möglich.

Nachteile der Schweizer AG

Ein großer Nachteil der Aktiengesellschaft: Zur Gründung sei ein Mindestkapital von 100.000 Schweizer Franken nötig, wovon mindestens die Hälfte gleich zu Beginn eingezahlt werden müsse. Außerdem sei bei der Gründung mit hohen formellen Anforderungen und Kosten zu rechnen.

Ein kurzer Vergleich

Der Geschäftsführer einer deutschen GmbH hat nach Angaben der Handelskammer Deutschland Schweiz in erster Linie seinen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft nachzukommen. Er ist zudem verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Bücher und habe gegenüber den Gesellschaftern eine Auskunfts- und Informationspflicht.

Der Verwaltungsrat in der Schweizer AG hat die Funktion der Geschäftsführung. Die Pflichten und Aufgaben des Verwaltungsrats sind somit vergleichbar mit den Pflichten und Aufgaben der Geschäftsführung der deutschen GmbH.

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