Wäre er eine eigene Rasse, hätte der Corona-Hund Verkaufsrekorde abgeräumt. Schon 2020 meldete der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH): Züchter kommen mit der Nachfrage nicht nach, es wurden im Schnitt 20 Prozent mehr Hunde verkauft als 2019. Je nach Rasse vervielfachten sich die Welpenpreise und sorgten für Ausweichmanöver von Käufern, auch ins benachbarte Ausland.

Welche Regeln sollten Menschen beachten, die es ernst meinen und nicht nur von Corona-Langeweile geplagt sind, wenn sie einen Hund aus der Schweiz nach Deutschland bringen möchten?

Welche Dokumente benötigen Sie?

Durch ein EU-Abkommen besteht mit der Schweiz ein gemeinsamer Veterinärraum. Es wird ein Heimtierausweis benötigt, der den Vorgaben der EU entspricht. Um ihn eindeutig dem Hund zuordnen zu können, muss das Tier gechippt sein (Tätowierungen sind nur bei Kennzeichnung vor dem 3. Juli 2011 gültig).

Die Kennzeichen-Nummer muss im Ausweis vermerkt sein. Neben persönlichen Angaben zum Besitzer müssen auch Name, Geburtsdatum und Rasse der Hundes dort stehen. Ein Bild ist freiwillig. Ein Muster stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium online zur Verfügung.

Wie alt muss ein Hundewelpe mindestens sein, bevor er über die Grenze darf?

15 Wochen, auch dann, wenn das Tier nur durch Deutschland reist und dort nicht bleibt. Das hat mit der verpflichtenden Tollwutimpfung zu tun.

Muss der neue Hund bereits in der Schweiz geimpft sein?

Ja, der erfolgte Tollwutimpfschutz muss vom Tierarzt im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Wichtig: Um diese Impfung sicher dem Hund zuzuordnen, darf er erst danach gechippt werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Deutschland erfolgen, weil erst dann ein Impfschutz gewährleistet ist.

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Dürfen Sie mehr als einen Hund aus der Schweiz mitbringen?

Ja. Höchstens fünf Hunde (übrigens auch Katzen und Frettchen) dürfen unter den bestehenden Vorgaben immer mitgebracht werden. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um Tiere handelt, die zu Wettbewerben, Ausstellungen oder für Sportveranstaltungen nach Deutschland kommen. Training hierfür ist inbegriffen. Die Hunde müssen dann mindestens sechs Monate alt und die Teilnahme an einer registrierten Veranstaltung schriftlich nachgewiesen sein. Für jegliche andere Zwecke gelten die Regelungen des Tierhandels.

Können Sie den Hund auch weiterverkaufen?

Wer mit Heimtieren handelt, benötigt gemäß Tierschutzgesetz eine Erlaubnis durch das örtliche Veterinäramt. Auch Tierschutzvereine, die Hunde aus dem Ausland weitervermitteln, benötigen eine Genehmigung. Für Hunde gilt darüber hinaus die Tierschutz-Hundeverordnung für Zucht, Haltung und Transport. Geregelt ist etwa die Höchstzahl von Hunden pro Aufsichtsperson oder das Mindestalter zur Trennung vom Muttertier. Mit einer Kampagne gegen Online-Welpenhandel hat das Landwirtschaftsministerium eine Checkliste erstellt, worauf Käufer achten sollten.

Sind Rassehunde in der Schweiz teurer als in Deutschland?

Ja. Zwischen 2.000 und 2800 Franken (1800 bis 2600 Euro) müsse man für ein Tier im Schnitt bezahlen, erklärt Hansueli Beer, Präsident der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft. Bei manchen Rassen liege der Preis auch über 3000 Franken. In Deutschland gibt der Verband für das Deutsche Hundewesen zwischen 600 und 1500 Euro an, je nach Rasse.

Corona habe an den Preisen nichts geändert, so Beer. Ein seriöser Züchter würde bei steigender Nachfrage „nicht einfach einen höheren Preis“ verlangen. Auch in der Schweiz habe die Zahl der Rassehunde seit Corona um rund zehn Prozent zugenommen, erklärt er.

Für die Kosten außerdem zu beachten ist die Freimenge von 300 Euro, die für privat gekaufte Tiere bei der Einfuhr nach Deutschland per Auto oder Bahn gilt. Über dieser Grenze müssen Waren beim Zoll angemeldet werden, der den Hund dann entsprechend seines Wertes versteuert. Bis 700 Euro gelten pauschal 17,5 Prozent. War der Hund teurer, berechnet der Zoll die Abgaben individuell gemäß Zolltarif.

Wie viele Hunde kommen jährlich aus der Schweiz nach Deutschland?

Gesichert gesagt werden kann das für die Zahl der gewerblich von Züchtern über die Grenze gebrachten Hunde. Diese werden durch die Abfertigung erfasst. Laut einer Sprecherin des Zolls geschah das zwischen 2016 und 2020 im Bereich der Hauptzollämter Singen und Lörrach bei 30 Tieren. Diese beiden Dienststellen sind für die Region von Konstanz bis zum Hochrhein zuständig. Beanstandungen habe es keine gegeben. Entlang der Schweizer Grenze habe der Zoll in diesem Zeitraum 53 Versuche zum Hundeschmuggel vereitelt. Hinweise auf Schlepperbanden gebe es dabei nicht.