Sarah O. wird angeklagt. Es ist erstaunlich, dass die Karlsruher Strafverfolgungsbehörde bereits sieben Monate nach ihrer Verhaftung Anklage erhebt.

Denn der Fall der Konstanzerin dürfte als Vorlage für viele weitere Rückkehrer dienen, denen der Prozess gemacht werden soll.

Keine Fehler machen

Die Justiz darf sich dabei keine Fehler erlauben. Bestraft werden kann nur, was nachweisbar ist.

Die Gräueltaten der Terrormiliz in Syrien müssen nach hiesigem Recht und Gesetz bestraft werden – auch wenn die Taten weit weg von Deutschland begangen worden sind.

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Frage der Verantwortung

Damit stellt sich die Bundesrepublik ihrer Aufgabe, ihre Staatsbürger nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zur Verantwortung zu ziehen.

Der angedachte Entzug der Staatsbürgerschaft soll nur für künftige Fäll gelten – eine Lösung wäre er ohnehin nicht.

Kein falscher Heldenstatus

Den verbliebenen IS-Anhängern darf kein Anlass gegeben werden, Sarah O. zur Kriegsheldin zu erheben. Stattdessen sollte ihr Schicksal ihnen eine Warnung sein. Sie wird die Strafe bekommen, die sie verdient.