Viktoria Gerg

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2025 bei der gesetzlichen Rente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für die Rente, also die Beiträge, nicht besteuert werden, dafür aber die spätere Auszahlung der Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Für Seniorinnen und Senioren ist das in der Regel von Vorteil, da ihnen im Ruhestand meist weniger Geld ausbezahlt wird, als im Erwerbsleben und sie damit weniger Steuern zahlen müssen. Aber welcher Teil der Rente wird eigentlich besteuert?

Rente: Welcher Teil ist steuerpflichtig?

Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt davon ab, wann Versicherte in Rente gehen. Wer am 31.12.2004 eine Rente bezogen hat oder 2005 in Rente ging, muss laut Deutscher Rentenversicherung 50 Prozent der Jahresbruttorente versteuern. Dieser Prozentsatz gilt bis zum Tod. Der restliche Teil bleibt steuerfrei.

Da die nachgelagerte Besteuerung erst 2005 eingeführt wurde, dauert der Umgestaltungsprozess mehrere Jahrzehnte und ist bis dato noch nicht abgeschlossen. Der zu versteuernde Rentenanteil erhöht sich jedes Jahr, bis er 2058 100 Prozent betragen soll.

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss, je nachdem, in welchem Jahr Versicherte in Rente gehen:

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 82,5 17,5
2024 83 17
2025 83,5 16,5
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
2029 85,5 14,5
2030 86 14
2031 86,5 13,5
2032 87 13
2033 87,5 12,5
2034 88 12
2035 88,5 11,5
2036 89 11
2037 89,5 10,5
2038 90 10
2039 90,5 9,5
2040 91 9
2041 91,5 8,5
2042 92 8
2043 92,5 7,5
2044 93 7
2045 93,5 6,5
2046 94 6
2047 94,5 5,5
2048 95 5
2049 95,5 4,5
2050 96 4
2051 96,5 3,5
2052 97 3
2053 97,5 2,5
2054 98 2,0
2055 98,5 1,5
2056 99 1
2057 99,5 0,5
2058 100

Wenn die gesetzliche Rente allerdings die einzige Einkunftsart ist und der steuerpflichtige Anteil nicht den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Seniorinnen und Senioren keine Steuern auf die Rente zahlen. Für 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Jeder Cent, der darüber liegt, muss also versteuert werden. Ob und wie viel Steuern Rentner zahlen müssen, lässt sich also ausrechnen.

Übrigens: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können sie dabei einiges an Geld sparen. Außerdem haben wir ausgerechnet, wie viel Steuern bei 1300 Euro Rente, bei 1500 Euro Rente, bei 1800 Euro Rente, bei 2000 Euro Rente und bei 2500 Euro Rente anfallen.