Lukas von Hoyer

Wohnen wird in Deutschland immer teurer, das kann man gut erkennen, wenn man sich den Wohnungsmietindex ansieht. Betrachtet man die letzten Jahre, sieht man eine Kurve, die stetig nach oben klettert. Allein im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 sind die Wohnungsmieten um 7,5 Prozent gestiegen. Die Unterstützung von Personen, die sich Mieten kaum oder gar nicht mehr leisten können, sind daher so wichtig wie nie. Und diese gibt es in Deutschland in Form des Wohngeldes, der als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für Immobilien verstanden werden kann.

Rund zwei Millionen Haushalte sind in Deutschland dazu berechtigt, Wohngeld zu erhalten. Das geht aus Daten von Aktion Mensch hervor. Darunter befinden sich nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die Unterstützung brauchen. Doch wie lange können Berechtigte Wohngeld bekommen?

Wie lange bekommt man Wohngeld?

Der Anspruch auf Wohngeld wird regelmäßig geprüft. Eine Bewilligung gilt entsprechend nur für einen bestimmten Zeitraum. „Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch über- oder unterschritten werden“, klärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf. Nur wenn keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen zu erwarten sind, kann der Bewilligungszeitraum auf 24 Monate ausgedehnt werden. Das kommt laut dem BMWSB aber nur in Ausnahmefällen vor.

Wer nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld erhalten möchte, muss dieses erneut beantragen.

Rechtzeitiger Antrag bei Verlängerung des Wohngeldes ist entscheidend

Wer das Wohngeld verlängern möchte, sollte rechtzeitig einen Antrag stellen. „Damit die Wohngeldzahlung nicht unterbrochen wird, muss der Weiterleistungs- oder Wiederholungsantrag etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums beim zuständigen Wohngeldamt gestellt werden“, rät das BMWSB.

Das zuständige Wohngeldamt können Sie durch ein Online-Tool der Verwaltung des Bundes schnell finden. Sie geben dort ihre Postleitzahl an und bekommen dann das passende Amt zugeteilt. Ein Wohngeld-Antrag ist in der Folge auch online möglich. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen mitschicken. Nicht fehlen dürfen auf jeden Fall der ausgefüllte Antrag auf Lasten- oder Mietzuschuss, ein Nachweis der Miethöhe oder der Belastung, eine Meldebestätigung, ein Ausweis oder Reisepass und Einkommensnachweise für alle Mitglieder des Haushaltes. Gegebenenfalls sind auch Nachweise für besondere Lebensumstände zu erbringen.