Beim FSV Hollenbach sind die Verantwortlichen angefressen. Der Verein aus der Verbandsliga Württemberg hat Protest gegen die Entscheidung der drei baden-württembergischen Verbände eingelegt, dass in der wegen der Corona-Pandemie beendeten Spielzeit ein weiterer Verbandsligist mittels Quotientenregelung in die Oberliga aufsteigt. Das berichtet das „Hohenloher Tagblatt“. Demnach hat der FSV Hollenbach ein Schreiben an den Württembergischen Fußballverband geschickt. Darin heißt es: „Mit Verwunderung und letztendlich sehr verärgert haben wir im Anschluss an die Entscheidungen des Verbandstags Kenntnis davon genommen, dass der 1. FC Bruchsal als vierter Aufsteiger in die Oberliga Baden-Württemberg benannt wurde. Hiergegen legen wir Protest ein!“ Zuvor wurde bekannt, dass Bruchsal aus der Verbandsliga Baden als Vizemeister in die Oberliga aufsteigen darf.
Normalerweise hätten die Zweitplatzierten aus den drei Verbandsligen in einer Aufstiegsrunde um einen Aufstiegsplatz. Beim Vergleich aller Tabellenzweiten liegt der 1. FC Bruchsal aus Nordbaden (43 Punkte, 21 Spiele, Quotient: 2,05) vor dem FSV Hollenbach aus Württemberg (36 Punkte, 19 Spiele, Quotient: 1,89) und dem Offenburger FV aus Südbaden (35 Punkte, 18 Spiele, Quotient: 1,94).
Für „rechtlich bedenklich und sportlich unfair“ hält der FSV Hollenbach die Entscheidung der Verbände. Bruchsal habe zwei Spiele mehr absolviert als Hollenbach und drei Partien mehr als Offenburg, „hatte also die Möglichkeit, den Quotienten zu verbessern. Ferner haben alle drei Verbandsstaffeln in dieser Saison unterschiedliche Staffelstärken.“ Der FSV Hollenbach macht den Vorschlag, – so berichtet das „Hohenloher Tagblatt“ – dass entweder alle Verbandsliga-Zweiten aufsteigen oder keiner.
Verärgerung zieht weite Kreise
Auch in unserer Region sorgt die Entscheidung der verantwortlichen Verbände mitunter für Bauchschmerzen. Zweitplatzierte aus anderen Ligen wie der SV 08 Laufenburg oder der TSV Singen fühlen sich übergangen. Der Südbadische Fußballverband hingegen verweist darauf, dass die Entscheidung alternativlos sei: