Die in Singen ansässige Sparkasse Hegau-Bodensee darf Kunden nicht 20 Euro für einen Kontoauszug berechnen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) am Dienstag mitteilte, habe das Landgericht Konstanz dem Institut die Verwendung entsprechender Preisklauseln in Immobiliendarlehensverträgen untersagt.

Früher bei McKinsey, heute Verbraucherschützer in Baden-Württemberg: Niels Nauhauser.
Früher bei McKinsey, heute Verbraucherschützer in Baden-Württemberg: Niels Nauhauser. | Bild: Soeren Stache

Die VZBW hatte zuvor gegen die Sparkasse geklagt. „Verbraucher sollen für einen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben“, sagte Niels Nauhauser, VZBW-Finanzexperte.

VZBW: Kunden sollen sich wehren

Die Sparkasse wälze damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem Interesse erbringt, auf Kunden ab und kassiere zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt, so Nauhauser. Betroffene könnten nun unter Angabe des Aktenzeichens (AZ: T5 O 68/20) auf Rückerstattung der Gebühren pochen. Ein entsprechendes Musterschreiben stellt die Verbraucherzentrale bereit.

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Nach Darstellung der VZBW sind derartig hohe Gebühren bei Sparkassen bundesweit üblich. Daher strebe man eine „höchstrichterliche Klärung“ des Sachverhalts an. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat schon gegen ähnliche Gebühren bei anderen Sparkassen geklagt.

Sparkasse geht in Berufung

Ein Sprecher der Sparkasse Hegau-Bodensee sagte dem SÜDKURIER am Dienstag, man sei „anderer Auffassung bezüglich der Interpretation der beanstandeten Entgeltklausel“. Daher habe man gegen die Entscheidung des Landgerichts Konstanz Berufung eingelegt. Damit ist die Sache noch nicht rechtskräftig entschieden.