Doch das Rentensplitting hat Vor-, aber auch Nachteile. Viele Paare denken im Alter jedoch nicht einmal darüber nach – weil ihnen die Regelung im deutschen Rentenrecht unbekannt ist.
Worum geht es beim Rentensplitting? Vereinbart ein Ehepaar das Rentensplitting, bedeutet das zweierlei. Zum einen teilen die Partner ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung halbe-halbe auf. Zum anderen verzichten sie auf eine Hinterbliebenenrente, also die Witwen- oder Witwerrente nach dem Tod des einen Partners. Für das Splittung muss das Paar allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was ist die Idee hinter der Sache? Ohne Splitting sind die Rentenansprüche von Männern und Frauen meist unterschiedlich hoch. Wobei in der Regel immer noch die Frauen den Kürzeren ziehen, weil sie wegen der Kindererziehung länger nicht berufstätig sind und ihrem Mann den Rücken freihalten oder in Teilzeit arbeiten. Dass dies im Alter zu unterschiedlich hohen Renten führt, halten viele Kritiker für nicht fair. Nach Ansicht der Deutsche Rentenversicherung (DRV) entspricht das Splitting „dem heutigen Verständnis von Partnerschaft“ mehr.
Wie läuft das Splitting praktisch ab? Beim Splitting gibt der Partner mit den höheren Rentenansprüchen die Hälfte davon an den anderen Partner ab. Dadurch werden beide so gestellt, als hätten sie ab Beginn der Ehe bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (der sogenannten Splittingzeit) gleich hohe Ansprüche bei der Rentenversicherung erworben. Für andere Versorgungssysteme, wie die betriebliche Altersversorgung oder die Beamtenversorgung, gilt das Splitting nicht.
Was ist der Haken bei der Sache? Bei einem Splitting entfällt der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente beim Tod des eines Partners. Das ist ein harter Bruch mit der vertrauten Regelung, dass die Witwe oder der Witwer einen bestimmten Prozentsatz der Rente des verstorbenen Partners weiter bezieht. Die Konsequenz daraus: „Da das Rentensplitting auf die Splittingzeit begrenzt ist, ergibt sich in der Regel eine niedrigere Absicherung als bei einer Hinterbliebenenrente, die aus dem gesamten Versicherungsleben des verstorbenen Ehegatten berechnet wird“, erläutert DRV-Experte Marcel Schürer
Kann sich das Splitting dennoch lohnen? Dem Wegfall der Witwen/Witwerrente steht ein Vorteil gegenüber: Die aus dem Splitting resultierenden Rentenansprüche des überlebenden Partners werden nicht gekürzt, wenn er beziehungsweise sie nach dem Tod des Partners arbeiten geht und Geld verdient. Bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Arbeitsentgelt hingegen zu 40 Prozent auf die eigene Rente angerechnet, sobald es einen bestimmten Freibetrag (derzeit rund 992 Euro im Monat) übersteigt.
Auch ein Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung und die eigene Altersrente wird auf die Hinterbliebenenrente bei Übersteigen des Freibetrags teils angerechnet – auf die Ansprüche aus dem Rentensplitting allerdings nicht. Heiratet der überlebende Partner nach dem Tod des anderen erneut, behält er die Ansprüche aus dem Splitting ebenfalls ungekürzt, während die Hinterbliebenenrente mit der Wiederheirat endet.

Wer profitiert vom Splitting am ehesten? Ob sich das Splitting rein finanziell betrachtet lohnt, hängt von einer Prognose darüber ab, welcher Partner der überlebende sein wird und wie sich dessen Einkommen entwickeln wird. So zeigt die Stiftung Warentest anhand von Modellrechnungen, dass ein Splitting vorteilhaft ist, wenn der Partner mit den ursprünglich niedrigeren Rentenansprüchen den Partner mit den ursprünglich höheren Ansprüchen überlebt.
Laut Stiftung können wohlhabendere Rentenempfänger vom Splitting profitieren, bei denen das hohe Einkommen die Hinterbliebenenrente stark schmälern würde. Nicht geeignet ist das Splitting für Paare, die sowieso ungefähr gleich hohe Rentenansprüche haben. „Es würde bei der Verteilung der Anwartschaften kaum etwas ändern, die Partner würden sich aber um ihren Anspruch auf Witwenrente bringen“, erläutert das Stiftungsmagazin Finanztest (Heft 12/2023). Die DRV nimmt auf Wunsch Proberechnungen vor.

2023 entflammte eine kurze Debatte über das Splitting bei der Rente, und die Bundesregierung erteilte Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage. Die Vorsitzende des Gremiums der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hatte einen entsprechenden Vorschlag ins Spiel gebracht und stattdessen die allgemein verbindliche Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte gesagt: „Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.“ Ihre Idee sei, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und -ansprüche gleichmäßig auf beide Partner zu verteilen. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neu geschlossene und nicht um bereits bestehende Ehen.