In Baden-Württemberg gibt es einem SWR-Bericht zufolge erheblichen Widerstand gegen die neue Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Knapp 30 Prozent aller Immobilienbesitzer im Land haben demnach gegen den Grundsteuerbescheid beim Finanzamt Einspruch eingelegt. Mit dieser Quote dürfte Baden-Württemberg bundesweit mit an der Spitze liegen. Konkret wurden 1,4 Millionen Einsprüche bei insgesamt knapp 4,8 Millionen Fällen eingelegt, erfuhr der Südwestrundfunk (SWR) aus dem Finanzministerium in Stuttgart.

Zweifel an Rechtmäßigkeit

Etwa 1,3 Millionen sind demnach sogenannte Masseneinsprüche, die Zweifel daran äußern, ob das neue Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg verfassungsgemäß ist.

Im Finanzministerium in Stuttgart heißt es, bei gut 125.000 Einsprüchen seien andere Gründe vorgetragen worden, etwa dass die berechnete Grundstücksgröße nicht richtig sei. Von den Einsprüchen seien schon gut die Hälfte (56,7 Prozent) erledigt.

Der eigene Weg

Baden-Württemberg wendet ein eigenes Grundsteuermodell an: Es gilt nur der Wert des Grundstücks – was darauf steht, spielt keine Rolle. Weil Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Gärten deutlich mehr zahlen müssen, gibt es Klagen.

Zur Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, laufen derzeit Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof. „Daher stellen wir die Bearbeitung dieser Einsprüche zurück, bis die laufenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind“, sagte der Sprecher.

Erste Klagen abgewiesen

Im Juni 2024 waren die ersten beiden Klagen gegen die neue Grundsteuer vom Finanzgericht Baden-Württemberg abgewiesen worden. Die Kläger aus Stuttgart und Karlsruhe, die vom Steuerzahlerbund und vom Verband Haus & Grund unterstützt werden, zogen daraufhin vor den Bundesfinanzhof.

Länder handhaben es unterschiedlich

Die Grundsteuer ist nicht überall gleich. Die meisten Länder – darunter Nordrhein-Westfalen – wenden das Bundesmodell an. Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW gibt es bislang 1,5 Millionen Einsprüche, erklärte das Finanzministerium in Düsseldorf auf SWR-Anfrage. Allerdings liegt die Eigentumsquote auch unter der in Baden-Württemberg. Beim sogenannten Bundesmodell richtet sich die Einstufung recht pauschal nach dem Bodenrichtwert und dem Mietpreis von 2022.

Bayern hat wie Baden-Württemberg eine eigene Grundsteuer entwickelt, das sogenannte Flächenmodell: Hier berechnet sich die Grundsteuer vor allem aus den Grundstücks- und Gebäudeflächen. In Bayern sind es rund 1,3 Millionen Einsprüche, heißt es aus dem Finanzministerium in München. Die Einspruchsquote liege bei 12 Millionen Bescheiden bislang bei rund 11,3 Prozent.

(dpa/lsw)