Die Atmosphäre im Gerichtssaal des Freiburger Landgerichts ist normalerweise eher kühl: Die Klimaanlage lässt die Verfahrensbeteiligten mitunter frösteln. Doch an diesem, mittlerweile neunten Prozesstag im Mammutprozess um die Gruppenvergewaltigung vom vergangenen Oktober heizt sich die Stimmung im Saal gründlich auf. Nun steht die Verhandlung auf Messers Schneide – im schlimmsten Fall müsste sie völlig neu aufgerollt werden.

Zündstoff liefert ein Zeuge, gegen den selbst noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Denn Mahmut A. kennt die elf Angeklagten, die sich an einer damals 18-Jährigen vergangen haben sollen. Die Frage steht im Raum, ob er selbst Hand an die junge Frau legte. Er sei gefragt worden, ob er mit einem Mädchen – und dann folgt das F-Wort – wolle. Der 25-Jährige war mit Freunden im Hans-Bunte-Areal im Freiburger Industriegebiet. Er habe abgelehnt, weil er das „eklig“ fand und außerdem habe er eine Freundin.

„Wenn sie um Hilfe gerufen hätte, wäre ich doch gekommen“

Trotzdem war er in der Nähe jenes Gebüsches, in dem Franziska W. mutmaßlich Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden war. „Nein, das war keine Vergewaltigung„, sagt der junge Mann dann. Er sei nur „eine Minute“ draußen gewesen, aber da habe er gehört, wie die junge Frau mit derbem Vokabular darum gebeten habe, mit ihr zu schlafen. „Wenn sie um Hilfe gerufen hätte, wäre ich doch gekommen“, sagt er noch. Hilfe habe sie sogar abgelehnt. Später stellt sich heraus, dass er das nur von anderen so gehört hat.

Er habe sich „nicht eingemischt“, wohl aber mitbekommen, wie „Leute kommen und gingen“. Bei seiner Vernehmung nannte er eine Gruppe um den Hauptverdächtigen Majd H. In der Verhandlung will er sich an keine Namen mehr erinnern, es seien andere gewesen. Bürgelin wird ungeduldig: „Sie widersprechen sich, in der Vernehmung haben Sie mehrere Namen genannt.“

Die Stimmen werden lauter

Der Richter zitiert aus einer polizeilichen Zusammenfassung – und dann eskaliert die Situation. Anwältin Kerstin Oetjen fällt dem Vorsitzenden ins Wort – die Freiburger Pflichtverteidigerin ist nicht nur in diesem Prozess bekannt für ihre ruppige Art. An diesem Prozesstag unterbricht sie den Richter mehrfach, während er spricht und sie schließlich sichtlich entnervt und mit erhobener Stimme auffordert, „nicht ständig dazwischen zu quaken“. Juristisch hat die Anwältin Recht, es darf nur aus dem Protokoll der Vernehmung vorgetragen werden, wenn ein Zeuge mit seinen ursprünglichen Aussagen bei der Polizei konfrontiert wird.

Oetjen macht weiter, die Stimmen werden lauter, als Verteidiger Philipp Rinkelin dem Einwand seiner Kollegin beipflichtet, Richter Bürgelin reißt die Hutschnur: „Kommen Sie selbst runter oder müssen wir unterbrechen?“ Die Diskussion wird immer hitziger. Schließlich stellt Oetjen im Namen ihres Mandanten ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter – er sei befangen.

Der Prozess wird vorerst fortgesetzt

Ihre Begründung: Der Richter haben den „Eindruck erweckt, er wolle das Verfahren um jeden Preis mit größtmöglicher Geschwindigkeit durchführen“. Er habe sich geweigert, den Verteidigern mitzuteilen, aus welcher Vernehmungsakte er vortrage. Dadurch entstünden „Zweifel an der Objektivität und Unvoreingenommenheit“ Bürgelins.

Staatsanwalt Thorsten Krapp betont, dass Oetjen Richter Bürgelin wiederholt und trotz Ermahnungen ins Wort gefallen sei. Um einen Richter wegen Befangenheit von einem Fall zu entbinden, müsste allerdings ein begründeter Verdacht bestehen, dass dieser gegenüber einem Angeklagten voreingenommen sei. Dies sei hier nicht gegeben.

Doch der Eklat ist perfekt: Würde dem Antrag stattgegeben, müsste Bürgelin ausgewechselt, der Prozess praktisch von Neuem beginnen. Die Kammer, also die beisitzenden Richter, werde in seiner Abwesenheit und voraussichtlich bis zum nächsten Prozesstermin am 9. August darüber entscheiden, sagt Bürgelin. Der Prozess wird vorerst fortgesetzt.

„Er ist der Teufel, ein schlauer Fuchs“

Der Zeuge, an dem sich die Debatte entzündete, verstrickt sich indes in seinen eigenen Widersprüchen. Manchmal antwortet er auf Deutsch, manchmal auf Arabisch, manchmal gar nicht, wenn ihm die Fragen zu riskant scheinen für seine eigene Schuldfrage.

Majd H., so viel ist klar, scheint bekannt als Drogendealer – auch bei diesem jungen Mann. „Er ist der Teufel, ein schlauer Fuchs“, sagt der 25-Jährige – er sei es auch gewesen, der die junge Frau aus dem Club geholt habe. „Wenn er etwas Ekliges gemacht hat, erzählt er das immer rum, weil er das cool findet“, hat der 25-Jährige in seiner Vernehmung gesagt. Jetzt sollen es nicht mehr seine Worte sein.

Bürgelin will das Verfahren fortsetzen

Im Gerichtssaal kann er sich an Vieles nicht mehr erinnern. Uhrzeiten stimmen nicht überein, mal hat er die Angeklagten gesehen, dann doch nicht. Majd will er nicht mehr draußen gesehen haben, an jenem Abend Mitte Oktober. Immer mehr Widersprüche prägen den Prozess.

Richter Bürgelin muss es dennoch gelingen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am Ende dieses hitzigen Prozesstags gibt er sich betont besonnen. Er will das Verfahren fortsetzen und bittet die Anwältin, ihren Antrag zu überdenken. Und tatsächlich: Noch am Abend zieht Verteidigerin Oetjen ihren Antrag zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts Freiburg auf Anfrage bestätigt. Die Anwältin selbst war nicht zu erreichen. Der Prozess wird am 9. August fortgesetzt, bevor die Verhandlung für die Sommerpause bis September unterbrochen wird. Genügend Zeit für alle Beteiligten und deren Gemüter, sich abzukühlen.

Wann ist ein Richter befangen?

Im Prozess um die Freiburger Gruppenvergewaltigung hat eine der Verteidiger ein sogenanntes Ablehungsgesuch wegen Befangenheit des Richters gestellt. Was steckt dahinter?

  • Besorgnis der Befangenheit: Diese liegt gemäß Paragraf 24 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) vor, wenn es einen Grund gibt, die Unparteilichkeit eines Richters in Frage zu stellen.
  • Ablauf: Der Antrag wird formell nicht vom Anwalt im eigenen Namen gestellt, sondern vom Beschuldigten. Der abgelehnte Richter muss sich zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht, also die beisitzenden Richter, entscheiden dann, ohne den in Frage gestellten Richter, über den Antrag.
  • Hintergrund: Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit ist nur dann gewährleistet, wenn die Neutralität des Richters sichergestellt ist.
  • Fortsetzung: Die Hauptverhandlung kann fortgeführt werden, bis eine Entscheidung ohne Verzögerung der Hauptverhandlung möglich ist. Es muss aber spätestens zum Beginn des übernächsten Sitzungstages entschieden werden.
  • Folgen: Wird dem Befangenheitsantrag stattgegeben, darf der abgelehnte Richter nicht mehr am Verfahren mitwirken. Normalerweise führt das zu einer Aussetzung der Verhandlung. Der Strafprozess muss dann von Neuem beginnen.
  • Aktueller Prozess: 27 Verhandlungstage sind angesetzt, 47 Zeugen sollen gehört werden. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist unabhängig von dem Antrag fraglich. (mim)
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