Eine Radiusbeschränkung auf 15 Kilometer rund um den Wohnort soll dafür sorgen, dass die Bürger weniger reisen und sich in ihrer Region aufhalten. So verkündete es die Bundeskanzlerin am Dienstag und die Ministerpräsidenten stimmten zu. Trotzdem hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht vor, die Maßnahme umzusetzen. In einer Regierungsansprache an diesem Freitag machte er klar, dass es eine Einschränkung in dieser Art nicht geben werde.
Hintergrund der Einschränkungen waren die teils stark besuchten Schneeregionen wie dem Feldberg. Trotzdem will Kretschmann den Radius im Südwesten nicht begrenzen. Stattdessen werde das Land „mit wirkungsgleichen Maßnahmen auf lokaler Ebene“ solche Menschenansammlungen verhindern und dadurch den Beschluss „nicht nur eins zu eins, sondern strenger umsetzen“, kündigte er an.
Doch was heißt das? Tatsächlich liegt die Verantwortung damit nicht mehr beim Land, sondern bei den örtlichen Behörden, „solchen Ansammlungen unverzüglich vor Ort entgegenzuwirken“ und sie mit Maßnahmen wie Parkplatzsperrungen oder Straßenkontrollen zu verhindern.
Land hält Bundesregelung für kaum wirkungsvoll
Hintergrund ist die Einschätzung des Landes, dass die Regelung, so wie sie die Bundeskanzlerin wollte, „eine eher niedrige Wirkung erzielt“, wie der Sprecher des Staatsministeriums, Arne Braun, dem SÜDKURIER auf Anfrage sagt.
Denn so, wie die Regelung formuliert sei, dürften Menschen, die aus einem Landkreis mit einer Inzidenz über 200 kommen, diesen nicht verlassen. Dagegen dürften aber Bürger aus anderen Landkreisen mit einer geringeren Inzidenz in genau dieses Gebiet fahren. Das Ziel, Tagesausflüge und größere Reisebewegungen einzuschränken, wäre damit also nicht erreicht, erklärt Braun.

Deshalb werde der Radius von 15 Kilometern nicht eingeführt. „Wenn, dann müsste der Radius flächendeckend, also landesweit, eingeführt werden.“ So könnten die Bewegungen abnehmen. Eine solche Maßnahme ohne Berücksichtigung von Hotspots werde aber nicht erwogen, betont der Sprecher.
Wie erwartet werden dagegen aber die Ausgangsbeschränkungen, die seit Dezember in Baden-Württemberg gelten, beibehalten.
Kontakte werden eingeschränkt
Ab 11. Januar sollen sich Menschen aus einem Haushalt zudem nur noch mit einer anderen Person von außerhalb treffen dürfen. Bislang sind private Zusammenkünfte von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Ausnahme? Erst ja, dann nein, dann doch wieder ja
Zunächst hatte Ministerpräsident Kretschmann in seiner Ansprache am 6. Januar verkündet, die bisherigen Ausnahmen blieben bestehen. Auf der Webseite des Staatsministeriums war dann aber zu lesen, dass die Ausnahme aufgehoben werde, wonach Kinder unter 14 Jahren bei Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt nicht mitgezählt würden.
An diesem Freitag nun sagte Kretschmann in seiner Regierungsansprache wiederum, dass die Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren nun doch weiter gelten werde. Damit werde auf die Bedürfnisse von Familien mit kleineren Kindern und Alleinerziehenden eingegangen, erklärte er. Deshalb dürften zwei Familien sich nun auch zu einer „Betreuungsgemeinschaft“ zusammenschließen, sagte er. So könnten sich die jeweiligen Elternteile mit der Betreuung abwechseln.
Vor- und Zurückrudern auch bei Schulöffnung
Auch von der angekündigten möglichen Schulöffnung ab 18. Januar für Grundschüler ist Kretschmann abgerückt. Man „wünsche“ sich das, aber ob die Öffnung möglich sei, könne erst entschieden werden, wenn belastbare Zahlen vorliegen. Am kommenden Donnerstag, 14. Januar, werde die Landesregierung dann endgültig entscheiden.
Ab Montag sollen Grundschüler zunächst zu Hause lernen und Material zum Lernen von den Schulen bekommen. Für Schüler von weiterführenden Schulen wird bis Ende Januar kein Präsenzunterricht stattfinden, sie sollen stattdessen am Fernunterricht teilnehmen. Ausnahmen gibt es nur für Abschlussklassen.
Die neue Verordnung wird nach Angaben des Sprechers aus dem Staatsministerium wohl am morgigen Samstag veröffentlicht. Sollte die Entscheidung für die Schulöffnung folgen, müsste sie spätestens nächstes Wochenende erneut geändert werden.