Die Schulen bleiben auch nach den Osterferien erst einmal weitgehend zu. Das Kultusministerium hat eine entsprechende Mitteilung an die Schulen in Baden-Württemberg geschickt. Angesichts der Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des Sars-CoV-2-Virus sich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreite als beim bisherigen Virus, bedürfe es besonderer Maßnahmen. Doch wie sehen die aus? Darauf müssen sich Eltern und Schüler jetzt einstellen.
Wie geht es direkt nach Ostern weiter?
Erst einmal müssen alle zu Hause bleiben. In der Woche ab Montag, 12. April, findet zunächst kein Präsenzunterricht statt.
Was ist mit Abschlussklassen?
Für sie gilt eine Ausnahme, sie dürfen nach den Ferien wieder in den Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht gehen, ab Montag, 12. April. Der Sportunterricht muss aber weiter ausfallen, es sei denn, es geht um praktische Prüfungen in diesem Fach.
Was ist bei sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren?
Auch hier gilt eine Ausnahmeregelung, wenn die Förderung der geistigen Entwicklung, der körperlichen und motorischen Entwicklung der Schwerpunkt der Schule ist. Falls die Schule aufgrund der Klassengröße den Mindestabstand zwischen den Schülern nicht gewährleisten kann, soll Wechselunterricht stattfinden. Gleiches gilt für Schulkindergarten mit diesen Schwerpunkten.

Wie soll der Unterricht für Grundschüler nach den Ferien weitergehen?
Sie sollen in der ersten Woche nach den Ferien mit Unterrichtsmaterial versorgt werden und damit lernen können – entweder analog oder digital.
Was ist mit den Schülern ab der 5. Klasse?
Sie sollen nach den Ferien zunächst Fernunterricht bekommen.
Was ist mit Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können?
Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern darauf angewiesen sind, wird weiter Notbetreuung angeboten. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in ihren Berufen unabkömmlich sind und niemand aus dem Umfeld die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
Wann geht es mit Präsenzunterricht weiter?
Sofern es „das Infektionsgeschehen dann zulässt“, sollen alle Klassenstufen aller Schularten ab 19. April wieder zur Schule gehen dürfen – im Wechselunterricht.

Wie werden die Tests an den Schulen organisiert?
Ab Montag, 12. April, soll es ein Testangebot an den Schulen geben. Selbsttestkits sollen bis dahin für die Schulen zur Verfügung stehen. Wie oft und wann an den Schulen getestet wird, müssen die Schulen aber selbst organisieren.
Gibt es eine Testpflicht?
Jein. Grundsätzlich sind die Tests freiwillig. In der ersten Woche nach den Ferien ohnehin. Ab Montag, 19. April, sind die Tests dann allerdings Voraussetzung für den Präsenzunterricht oder die Notbetreuung – zumindest dort, wo die Inzidenzen erhöht sind. Die Testpflicht soll dann für alle Klassenstufen gelten.
Nach Angaben des Kultusministeriums soll demnach in Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist (Feststellung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt des Stadt- oder Landkreises) dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sein.
Was passiert, wenn ein Schüler sich nicht testen lassen will?
Das hängt von der Inzidenz im Landkreis ab. Liegt sie über 100, kann der Schüler dementsprechend nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und auch nicht in die Notbetreuung. Er bekommt in diesem Fall Fernunterricht.
Wie oft wird getestet?
Das hängt von der Strategie der jeweiligen Schule ab. Empfohlen ist aber ein Test zwei Mal pro Woche. Der Wechselunterricht muss laut Kultusministerium aber so gestaltet sein, dass die Testkapazitäten ausreichen.
Gibt es genügend Tests?
Zunächst sollen zusätzlich etwa drei Millionen Testkits beschaffen werden. Bis Ende Juni will das Sozialministerium dann bis zu 39 Millionen Testkits einkaufen.
Unabhängig davon können die Kommunen den Angaben zufolge aber zusätzlich selbstständig Testkits für den Einsatz in Schulen beschaffen und dem Land in Rechnung stellen.
Wie viele Tests eine Schule bekommt, wird anhand der Schüler- und Beschäftigtenzahl festgelegt.
Was kostet das den Steuerzahler eigentlich?
Die Kosten für das zusätzliche Personal, die Schulungen für die Lehrer und Betreuer sowie die Testkits belaufen sich demnach bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro.
Wer testet die Schüler?
Die Tests sollen nach Angaben des Kultusministeriums an der Schule gemacht und „von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt“ werden. Die Schüler sollen die Tests selbst machen.
Wo das nicht möglich ist, etwa bei Schülern an Förderschulen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren soll vom Land medizinisches Personal gestellt werden, das dabei hilft.
Was ist mit der Maskenpflicht?
Weiterhin gilt in allen Schulen von Klasse 1 an eine durchgehende Maskenpflicht, auch im Unterricht. Ausnahmen gibt es nur im Sportunterricht und in Pausen, wenn sie im Freien erfolgen und die Schüler genug Abstand halten können. Wer sich nicht daran hält und kein Attest hat, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, informiert das Kultusministerium.
Welche Quarantäneregeln gelten?
Auch hier hat das Land nachgeschärft. Unter anderem ist der Quarantänezeitraum von zehn auf 14 Tage verlängert worden. In Quarantäne müssen enge Kontaktpersonen, darunter fallen Menschen, die länger als zehn Minuten weniger als 1,5 Meter Abstand zum Inifizierten hatten, auch bei FFP2-Maskentragen. Wer keine Maske beim Gespräch trug, gilt gleich als Kontaktperson, unabhängig von der Dauer des Gesprächs. Auch ein mehr als zehnminütiger Aufenthalt im gleichen Raum kann als Kontakt gelten, selbst wenn Masken getragen wurden und der Abstand größer als 1,5 Meter war.
Wie viele Lehrer sind inzwischen geimpft?
Das weiß das Land nicht. Wie das Sozialministerium mitgeteilte, werden bei den bei den Impfungen lediglich der Impfgrund „Beruf“ erfasst, aber nicht, um welchen es sich handelt.
Nach den aktuellen Daten des Robert-Koch-Instituts zum Stand der Impfungen sind in Baden-Württemberg (Stand 6. April) 539.588 Menschen wegen ihres Berufs geimpft worden. Dazu gehören vor allem Ärzte und Pfleger, aber auch Lehrer und Erzieher sowie Polizisten und Soldaten. In Baden-Württemberg gab es nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im Schuljahr 2019/20 rund 110.000 Lehrer an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen.
Kann ich mein Kind auch zu Hause lassen, wenn ich das will? Unterricht zu Hause?
Ja. Es gibt nach wie vor keine Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Die Schulpflicht ist aber nicht ausgesetzt. Heißt: Wer zu Hause bleiben will, muss trotzdem am Unterricht teilnehmen beziehungsweise das Unterrichtsmaterial zu Hause abarbeiten.
Wie gut funktioniert die Lernplattform Moodle inzwischen?
Das Kultusministerium will von Zusammenbrüchen nichts wissen: „Das Lernmanagementsystem Moodle, das Videokonferenzsystem Big Blue Button, das Videokonferenztool Jitsi und die Mediathek Sesam laufen allesamt stabil.“
Demnach sei Moodle in der Woche vor den Osterferien von etwa 1.400 Schulen und 310.000 Schülern genutzt worden. Big Blue Button nutzen demnach über 100.000 Schüler gleichzeitig, die in bis zu 9.800 parallelen Meetings aktiv gewesen seien. Jitsi haben demzufolge 47.000 Nutzer in 3.300 Konferenzen verwendet und bei Sesam waren 13.500 Nutzer aktiv.