Seine Ehrenerklärung in Sachen Maskenaffäre hat Thomas Bareiß nach eigenen Angaben längst unterzeichnet: Doch seit Freitag sieht sich der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen dem Vorwurf ausgesetzt, er habe sich bei einem Geschäft um Beatmungsgeräte eingemischt – zugunsten des autoritär regierten Aserbaidschan. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, Bareiß habe in dem Telefonat mit der Medizintechnikfirma Löwenstein in Bad Ems darauf gedrungen, Beatmungsgeräte zuerst in die ehemalige Sowjetrepublik zu liefern.
Nicht vergleichbar mit Fischer, Löbel oder Nüßlein
Von finanziellen Vorteilen für Bareiß ist – im Unterschied zu den Vorwürfen gegen den Karlsruher Abgeordneten Axel E. Fischer oder gegen die Masken-Geschäftemacher Nikolas Löbel und Georg Nüßlein – nicht die Rede. Diese hätten auch gravierende Folgen. Denn anders als einfachen Abgeordneten ist es Parlamentarischen Staatssekretären wie Bareiß streng untersagt, Geld anzunehmen.
Wirtschaftsministerium weist Vorwürfe zurück
Das Wirtschaftsministerium, wo Bareiß arbeitet, wies die Berichterstattung des RND gestern entschieden zurück. Bareiß habe zu keinem Zeitpunkt einen Vertreter der Firma Löwenstein Medical zur „prioritären Lieferung“ von Beatmungsgeräten nach Aserbaidschan aufgefordert und insbesondere keinen wie auch immer gearteten Druck ausgeübt oder vor „außenpolitischem Schaden“ gewarnt, heißt es auf Anfrage bei der Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Dementi auch von Löwenstein Medical
Auch die Firma Löwenstein Medical weist die Berichterstattung zurück. Offenbar war bei einer Unternehmensbesichtigung Anfang März die Sprache darauf gekommen, dass sich Bareiß nach Liefermöglichkeiten von Beatmungsgeräten nach Aserbeidschan erkundigt habe. „Zu keinem Zeitpunkt wurden wir von Herrn Bareiß unter Druck gesetzt“, heißt es in einer Erklärung der Firma.
Telefoniert wurde von Bareiß also durchaus. Das stellt auch das Wirtschaftsministerium nicht infrage. Tatsächlich sei ein Amtskollege aus Aserbaidschan an das BMWi herangetreten, der um „Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf Liefertermine im Rahmen eines konkreten Vertrages mit einem deutschen Hersteller medizinischer Geräte“ gebeten habe.
„Ureigenste Aufgabe“ des Staatssekretärs
„Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es ureigenste Aufgabe des BMWi (und seiner Staatssekretäre) ist, Unternehmensanliegen zu unterstützen und sich in Fragen bilateraler Regierungs-Kooperation gemeinsam konstruktiv abzustimmen.“ Da Bareiß für Außenwirtschaft, Handel und bilaterale Beziehungen zuständig sei, führe er in dieser Funktion zahlreiche Gespräche mit ausländischen Amtsträgern und Unternehmen, stellt das BMWi weiter klar.
„Das war eine humanitäre Hilfestellung.“Thomas Bareiß, CDU-Bundestagsabgeordneter
„Ich habe keinerlei Druck ausgeübt“, sagt Bareiß selbst. Er habe sich lediglich für die Regierung von Aserbaidschan bei dem Unternehmen nach der Lieferung der Geräte erkundigt. „Das war eine humanitäre Hilfestellung“, sagte Bareiß. „Selbstverständlich gab es für diesen Gefallen, den ich dem Kollegen in Aserbaidschan gerne gemacht habe, keinerlei Gegenleistung.“
Fehlten Geräte in den Kliniken zuhause?
Bareiß‘ politischer Konkurrent zuhause im Wahlkreis findet dessen Vorgehen dennoch kritikwürdig: „Einen Diktator im Kaukasus bei seinen Deals zu unterstützen, während bei uns zu Hause Beatmungsgeräte fehlen, ist widerwärtig, eines Abgeordneten unwürdig und gefährdet im schlimmsten Fall sogar Menschenleben“, schreibt Robin Mesarosch, SPD-Bundestagskandidat. Tatsächlich war im vergangenen Frühjahr die Sorge groß, dass auch in Deutschland die Beatmungsplätze in den Intensivstationen knapp werden könnten. Dass es in Bareiß‘ Wahlkreis wirklich eng geworden wäre, bestätigen die SHR Kliniken auf Nachfrage nicht: „Es gab deshalb zu keinem Zeitpunkt in 2020 einen akuten Mangel an Beatmungsgeräten.“