Seit 20. September schauen Grenzbeamte bei der Einreise in die Schweiz genauer hin. Zuvor hatte der Bundesrat die Regeln geändert. Nichtgenese und ungeimpfte Personen müssen ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Vier bis sieben Tage später müssen sie ein zweites Testergebnis dem jeweiligen Kanton übermitteln. Außerdem müssen auch Genesene und vollständig Geimpfte ein digitales Einreiseformular ausfüllen.
Diverse Ausnahmen verwirrten in den ersten Tagen insbesondere Menschen aus der Grenzregion. Wer ist denn nun ein Grenzgänger im Sinne der Schweizer Verordnung? Wie wird genau kontrolliert? Hier fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen.
Sie sind geimpft oder genesen, können Sie auf das Einreiseformular verzichten?
Die Formulierung der Verordnung über Ausnahmen scheint zunächst vage. Gemeint sind alle Personen aus Regionen, die mit der Schweiz wirtschaftlich, gesellschaftlich oder kulturell eng verbunden sind. Konkret heißt das für Deutschland: Alle Menschen aus Baden-Württemberg und Bayern können ohne berufliche oder sonstige verpflichtenden Gründe unkompliziert einreisen.
Auch die angrenzenden Bundesländer aus Österreich (Tirol und Vorarlberg) sind gemeint, ebenfalls französische Grenz-Départements (Grand-Est, Bourgogne/Franche Comté, Auvergne/Rhône-Alpes) und die angrenzenden Regionen Italiens (Piemont/Aostatal, Lombardei, Trentino/Südtirol) sowie Liechtenstein. Auf Schweizer Seite wiederum gilt das gesamte Land als einheitliche Zone, teilt das Bundesamt für Gesundheit mit.
Sie gehören nicht zu den Ausnahmen, wie füllen Sie das Einreiseformular aus?
Das digitale Einreiseformular kann ab 48 Stunden vor Einreise in die Schweiz ausgefüllt werden. Am einfachsten geht das mit einem Internetzugang über diesen Link. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen QR-Code zur Bestätigung, den Sie bei der Einreise vorzeigen können. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann das mit 100 Franken (90 Euro) bestraft werden, dasselbe gilt für falsche Angaben.
Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie das Formular auch in Papierform ausfüllen, das Dokument finden Sie hier.
Sie sind nicht geimpft oder genesen, wann können Sie auf die Negativtests verzichten?
Es gelten für beide Tests alle Ausnahmen wie für das digitale Einreiseformular. Also zum Beispiel auch hier wieder alle Baden-Württemberger und Bayern.
Außerdem befreit sind alle unter 16-Jährigen. Ebenso jeder, dessen Tätigkeit in der Schweiz zwingend notwendig für das Gesundheitswesen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist. Auch Angehörige diplomatischer oder konsularischer Dienste sind ausgenommen.
Ferner vom Testen ausgenommen sind Personen, die aus dringenden medizinischen Gründen in die Schweiz reisen müssen, oder ärztlich attestiert keinen Test durchführen lassen können.
Sie gehören nicht zu den Ausnahmen, was müssen Sie bei den Tests beachten?
Die Schweiz erwartet dann zwei negative Testergebnisse. Den ersten bei der Einreise. Er muss am Abreiseort durchgeführt werden und darf beim PCR-Verfahren nicht älter als 72 Stunden, beim Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein. Wenn Sie mit dem Flugzeug oder Fernbus einreisen, darf Sie das jeweilige Verkehrsunternehmen nur mit einem negativen Testergebnis befördern.
Ein zweiter Test ist vier bis sieben Tage nach der Einreise fällig. Möglich sind ebenfalls ein PCR- oder Antigen-Schnelltest in der Schweiz. Das Ergebnis muss dem Kanton in Form eines Testzertifikats gemeldet werden. Wenn Sie sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld von 200 Franken (180 Euro). Hier kommen Sie direkt zu einer Übersicht der Behörden.
Sie bleiben kürzer als vier Tage in der Schweiz?
Für diesen Fall reicht die Vorlage eines Negativtests bei der Einreise, der zweite entfällt.

Sie haben kein Schweizer Covid-Zertifikat, können Sie einreisen?
Ja. Das auch in Deutschland genutzte „EU Digital COVID Certificate“ wird von der Schweiz anerkannt.
Sie sind nicht mit einem in der Schweiz zugelassen Präparat geimpft, dürfen Sie einreisen?
Ja. Auch die Impfstoffe von Astrazeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm und Sinovac werden neben Biontech/Pfizer und Moderna akzeptiert. Belegt werden muss die Impfung dann per Impfnachweis. Wichtig: Dieser ist nur für die Einreise ausreichend. Für Restaurants, Museen und andere Bereiche, die zugangsbeschränkt sind, müssen Sie ein Schweizer oder anerkanntes ausländisches Corona-Zertifikat besitzen, etwa das der EU.
Wie laufen die Kontrollen an den Grenzen genau ab?
Beobachtungen des SÜDKURIER decken erste Aussagen der Eidgenössischen Zollverwaltung: Zu größeren Problemen oder Verkehrsstaus an den Grenzübergängen haben die neuen Regeln seit 20. September nicht geführt. Ein Sprecher erklärt, es werde wie angekündigt risikobasiert, nicht systematisch kontrolliert. Für den Hochrhein beispielsweise bedeute das, dass „ein Auto mit Lörracher Kennzeichen unwahrscheinlicher angehalten wird als ein Wohnwagen aus den Niederlanden“.

Eine erste Bilanz der Kontrollmaßnahmen wird für Anfang bis Mitte Oktober, die Zeit der Schweizer Herbstferien also, erwartet. Auch die Kantone wollen dann mitteilen, ob sich die Menschen mehrheitlich an die Pflicht eines zweiten Negativtests halten.
Der Schweizer Tagesanzeiger zitiert aus einem internen Info-Schreiben von Zolldirektor Christian Bock. Der Bundesrat erwarte, „dass wir unseren Kontrollauftrag konsequent wahrnehmen“, teilt er den Mitarbeitern mit. Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben seien Bußen auszusprechen. Der Schweizer Zollchef mahnte gleichzeitig, „mit dem nötigen Augenmaß“ vorzugehen sowie „Eigenverantwortung und Fingerspitzengefühl“ walten zu lassen.