Einreisen nur noch mit Nachweis: Das gilt seit 1. August für alle Reiserückkehrer und Touristen, die nach Deutschland kommen. Unabhängig davon, von wo man kommt, müssen Reisende einen Nachweis über Impfung, Genesenenstatus oder Teststatus bei sich haben. Kontrollieren muss das derzeit die Bundespolizei – wie geht sie dabei vor und was entdeckt sie dabei? Ein Ortsbesuch in Konstanz.

Kontrolle nur per Stichprobe

Es ist halb neun Uhr morgens an der Grenze am Autobahnzoll Konstanz. Die Sonne sorgt schon früh vor flirrende Hitze auf dem Asphalt am Grenzübergang. Die Bundespolizisten Steffen Schuster und Lukas Späth stehen an der Durchfahrt, halten einzelne Autos an. Derzeit sind nur stichprobenartige Kontrollen vorgesehen, feste Grenzkontrollen widersprechen den offenen Grenzen des Schengenraums.

Geschlossene Grenzen soll es nach den Erfahrungen des vergangenen Frühjahrs nicht mehr geben. Das EU-Covid-Zertifikat, das innerhalb der EU und auch der Schweiz gilt, ist der Kompromiss des Sommers, um Reisen ohne größere Einschränkungen möglich zu machen.

Späth und Schuster achten auf die Fahrzeuge, die Insassen, ob das Auto voll beladen, viel Gepäck an Bord ist, das Kennzeichen. Wer auffällt, wird angesprochen. Die Bundespolizisten fragen zunächst, woher die Reisenden kommen und wohin sie wollen. Naturgemäß kommen viele Schweizer aus den Grenzgebieten nach Südbaden zum Einkaufen.

Die Insassen eines Autos aus Zürich werden bei einer Einreisekontrolle der Bundespolizei an der Konstanzer Grenze kontrolliert.
Die Insassen eines Autos aus Zürich werden bei einer Einreisekontrolle der Bundespolizei an der Konstanzer Grenze kontrolliert. | Bild: Moll, Mirjam

Ein grauer Kombi rollt heran, Zürcher Kennzeichen. Die beiden Kollegen winken das Fahrzeug aus dem Verkehr. Späth kontrolliert zunächst die Pässe, weil das Netz gerade nicht mitspielt, kann er dafür nicht die installierte Prüf-App auf dem Dienst-Smartphone nutzen, sondern muss die Leitstelle anfunken. Alles in Ordnung, die Zürcher dürfen fahren.

Doch nicht immer ist das so eindeutig: Ein Paar aus Italien haben Späth und Schuster im Visier, die beiden reichen auch sofort ihre Covid-Zertifikate aus dem Wagenfenster des grauen Kleinwagens. Aber: Das Zertfikat kann die Prüf-App der Bundespolizei nicht lesen. „Das ist ein neues Zertifikat, das die Italiener gerade erst eingeführt haben“, erklärt Schuster.

QR-Code nicht immer lesbar

Der QR-Code müsste laut EU-Vorgaben eigentlich mit dem System kompatibel sein. In diesem Fall ist er nicht lesbar. „Wir haben auf Sicht kontrolliert“, erklärt der 50-jährige Beamte. In diesem Fall war zumindest auch schriftlich festgehalten, dass die beiden eine Impfung hatte und im Besitz eines negativen Testnachweises waren. Solche technischen Schwierigkeiten können vorkommen – daher ist es ratsam, den Impfpass dabei zu haben.

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Fast 55.000 Kontrollen im Südwesten

Allein in den ersten elf Tagen der Neuregelung für die Einreise nach Deutschland hat die Bundespolizeidirektion Stuttgart, zu der auch die Bundespolizeiinspektion Konstanz gehört, etwa 54.800 Menschen kontrolliert und ihre Covid-Nachweise überprüft. In gerade einmal 19 Fällen hatten die Reisenden keine oder fehlerhafte Covid-Zertifikate bei sich.

Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert am Grenzübergang Konstanz an der Autobahn das Covid-Zertifikat eines Reisenden.
Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert am Grenzübergang Konstanz an der Autobahn das Covid-Zertifikat eines Reisenden. | Bild: Moll, Mirjam

1300 Kontrollen hat die Bundespolizeiinspektion Konstanz übernommen – an den Grenzübergängen in der Region, aber auch am Regionalflughafen Friedrichshafen. Acht der 19 Verstöße gehen auf die hiesigen Kontrollen zurück. Diese werden an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Ein solches Verfahren kann mit einem Bußgeld enden. In Baden-Württemberg legen die Ordnungsämter der zuständigen Städte und Gemeinden die Bußgelder fest. Der Rahmen ist groß: Das Bußgeld richtet sich unter anderem nach Paragraf 73 Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetztes. Höchstmaß sind hier bis zu 25.000 Euro.

Auch bei der Kontrolle von Späth und Schuster gibt es niemanden, der die vorgeschriebenen Papiere nicht dabei hat. Ein älteres Ehepaar aus Gütersloh, das von Italien zurückgekehrt ist, zeigt gleich Zertifikat und Impfpass zusammen vor.

Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert am Grenzübergang Konstanz an der Autobahn das Covid-Zertifikat und den Impfpass eines ...
Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert am Grenzübergang Konstanz an der Autobahn das Covid-Zertifikat und den Impfpass eines Reisenden. | Bild: Moll, Mirjam

Zwei Schweizer, die aus Norwegen zurückkehren und ein gemietetes Wohnmobil aus Ravensburg zurückgeben wollen, sind auch vorbereitet. Die Reisenden, die an diesem Morgen aus dem Verkehr gezogen werden, scheinen auf die Kontrollen vorbereitet zu sein. Es ist ein notwendiges Übel, das Reisewillige offenbar gerne in Kauf nehmen – Hauptsache Reisen.

Ein Flixbus rollt heran, Reiseroute Zürich-München. Nur wenige Passagiere sind an Bord. Alle tragen Maske, alle haben ihre Zertifikate griffbereit und zeigen ihre Dokumente bereitwillig den Beamten.

Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert das Covid-Zertifikat von einem Reisenden in einem Flixbus von Zürich nach München an der ...
Bundespolizist Steffen Schuster kontrolliert das Covid-Zertifikat von einem Reisenden in einem Flixbus von Zürich nach München an der Grenze in Konstanz. | Bild: Moll, Mirjam

Einreiseanmeldung wird meist eingehalten

Die Nachweispflicht ist aber nicht in jedem Fall alles, was Reisende beachten müssen: Hinzu kommt die Pflicht der Einreiseanmeldung, wenn man aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreist. Weil die Schweiz nicht dazu gehört, werden gerade im Bereich der Konstanzer Bundespolizeiinspektion die digitale Einreiseanmeldungen nur selten kontrolliert. Zudem sind hier viele Grenzgänger und -pendler unterwegs, die von der Nachweispflicht ausgenommen sind, erklärt Daniela Schmidt von der Inspektion.

In ganz Baden-Württemberg wurden seit Anfang August 19.300 Reisende auf ihre digitale Einreiseanmeldung überprüft. In gerade einmal acht Fällen war die Anmeldung nicht richtig ausgefüllt. In Konstanz wurden – da über die Grenze kaum Reisende aus Hochrisikoländer kommen – nur sieben Personen daraufhin überprüft, ob die Einreiseanmeldung ausgefüllt wurde. In einem Fall lag sie nicht vor.

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Für die Menschen in der Region gilt im Rahmen des Grenzverkehrs die 24-Stunden-Ausnahmeregel ohne Nachweispflicht. Beim Besuch des Lebenspartners, von Verwandten und Kindern kann man sogar 72 Stunden im Ausland bleiben, ohne etwas vorweisen zu müssen. Die bisherige Erfahrung zeige laut Schmidt: „Wer reisen kann, ist froh, dass er wieder reisen darf – und hält sich an die Einreisebestimmungen.“