Der Bodensee lädt nicht nur zum Baden und Planschen ein, auch Wassersportler kommen hier auf ihre Kosten. Ob Tauchen, Windsurfen oder mit dem eigenen Board für Stand-Up-Paddling (SUP) – auf dem Wasser ist (fast) alles erlaubt. Diese Vorschriften sollten Wassersportler jedoch beachten.
Welche allgemeinen Regeln gibt es auf dem Bodensee für Wassersportler?
Auf dem Wasser gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Grundsätzlich sollten Wassersportler die Daumenregel „Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft“ kennen. Ausnahmen bilden hier Linienschiffe und Berufsfischer.
Außerdem gilt: Abstand zu anderen Booten einhalten, nicht in Hafeneinfahrten aufhalten und Sperrzonen (rot-weiß-rote Bojen oder Schilder) meiden. Dazu gehören auch Naturschutzgebiete, wie das Eriskircher oder Wollmatinger Ried.

Wer draußen auf dem Wasser unterwegs ist, sollte stets das Wetter im Blick haben. Bei Starkwind leuchten die orangefarbenen Blinkscheinwerfer mit 40 Intervallen pro Minute auf. Spätestens bei der Sturmwarnung (90 Intervalle pro Minute) müssen Wassersportler so schnell wie möglich den See verlassen.
SUP, Kanu, Kajak und Co.
Die Regeln für Kanufahrer, SUP-Sportler und Nutzer vergleichbarer Wassersportgeräte sind sehr ähnlich. Wer damit auf dem Bodensee unterwegs ist, muss eine Schwimmweste dabei haben – wenn er sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt.
Seit 2022 müssen Bretter und kleine Boote auf dem Bodensee mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein. Außerdem ist es hilfreich, die Mobilfunknummer auf das Board zu schreiben, um Suchaktionen bei herrenlosen Brettern zu vermeiden.

Auf einigen Abschnitten des Rheins ist das Fahren mit Wasserskis oder ähnlichen Geräten, sowie „die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern“ verboten. Stand-Up-Paddles fallen nicht darunter, da sie lenkbar sind.
Das Verbot gilt sowohl für den Seerhein vom Frauenpfahl in der Konstanzer Bucht bis zur Landestelle Ermatingen als auch für den Rhein-Abschnitt zwischen der Landestelle Öhningen bis zur Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen. Zudem greift es für den Alten Rhein auf der Strecke von der Brücke Rheineck-Gaissau bis zur Mündung des Flusses in den Bodensee.
Kitesurfen
Kitesurfen oder auch Drachenfliegen sind am gesamten deutschen Bodensee verboten. Für ausgewählte Zonen erteilt der Bodenseekreis jedoch Sondergenehmigungen gegen Gebühr. Diese kostet 28 Euro und wird für zwei Jahre ausgestellt. Wer eine Genehmigung erhält, muss sich an die Zonen und die BSO halten.

In der Schweiz und in Österreich ist das Kiten vereinzelt erlaubt. Am Schweizer Ufer benötigen Kitesurfer keine Genehmigung. Jedoch darf auch hier nur in Gebieten gekitet werden, die der Kanton freigegeben hat. Die Zonen im Kanton Thurgau sind in einem Merkblatt festgehalten. Für den Kanton St. Gallen sind keine Kitegebiete ausgewiesen.
Wasserski
Jetskis sind am Bodensee zum Schutz von Natur und Tierwelt verboten – wer trotzdem Tempo auf dem Wasser will, kann auf Wasserski setzen. Der Sport ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt: tagsüber, bei guter Sicht, außerhalb der Uferzone oder in speziellen Wasserski-Startgassen.
Auf dem Zugboot müssen mindestens zwei Personen anwesend sein – ein Fahrer und jemand, der den Wasserskifahrer sowie das Zugseil im Auge behält.
Rudern
Die Rudervereine am Bodensee haben ihre eigene Ordnung. Grundsätzlich gilt jedoch: Bei Sturmwarnung, Gewitter oder Nebel herrscht Rudersperre – egal, wie ruhig das Wasser wirkt. Auch Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind in der Regel nicht erlaubt.

Ruderer müssen für jede anwesende Person eine Rettungsweste mitführen. Diese müssen bei Fahrten außerhalb der 300-Meter-Uferzone getragen werden. Auf dem Wasser haben Schwimmer, Segelboote unter Segel und Surfer Vorrang. Andere Wasserfahrzeuge wie Kanus oder Tretboote sind gleichberechtigt.
Tauchen
Wer den Bodensee nicht nur von oben erleben will, kann auch in die faszinierende Unterwasserwelt abtauchen. Wichtig: Wer vom Ufer startet, muss eine gut sichtbare „A“-Flagge am Land setzen. Bei Tauchgängen vom Boot gehört die Flagge ans Boot oder an eine Boje.

Hafeneinfahrten und markierte Fahrwasser sind tabu, besonders im Umfeld von Fahrgastschiffen. Hier muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden. Der Bodensee ist anspruchsvoll – mit kaltem Wasser, Steilwänden und schlechter Sicht ist er nichts für unerfahrene Taucher.
Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen bieten einen Überblick über allgemeine Vorschriften rund um den Bodensee. Je nach Gemeinde können zusätzliche Regelungen oder Beschilderungen vor Ort gelten. Diese sind verbindlich und sollten stets beachtet werden.
Welche weiteren Regeln gelten auf dem Bodensee?
Nicht nur für Boot- und Schiffsfahrer gelten auf dem Bodensee besondere Regeln, sondern auch für Schwimmer, Wassersportler, Angler und Camper. Diese finden Sie in unseren Übersichten: