Seit vergangener Woche sind in Baden-Württemberg deutlich mehr Menschen impfberechtigt. Für sie ist der Impfstoff von Astrazeneca vorgesehen, einen Überblick zu den jetzt impfberechtigten Menschen finden sie hier. Einige Regeln werfen aber noch Fragen auf, auch bei SÜDKURIER-Lesern. Wir haben einige der Unklarheiten gebündelt und das Land um Antwort gebeten.
Jetzt können sich auch Lehrer und Erzieher impfen lassen. Der Impfstoff Astrazeneca ist aber in Deutschland bisher nur bis 64 Jahre zulässig. Können sich Lehrer von 65 aufwärts also mit einem anderen Impfstoff impfen lassen?
Nein, derzeit nicht. Laut des Kultusministeriums gibt es in Baden-Württemberg etwa 1160 aktive Lehrkräfte ab einschließlich 65, die auch im Präsenzunterricht tätig sind. Um sie zu impfen, bräuchte man eine Schachtel Biontech-Impfstoff. „Das klingt nicht viel. Aber das ist die derzeitige Wochenration, die wir einem Kreisimpfzentrum liefern können. So knapp ist der Impfstoff noch“, erklärt das Ministerium.
Noch werde dieser Impfstoff dringend gebraucht, um ihn an die besonders Über-80-Jährigen sowie an Bewohner in Alten- und Pflegeheimen zu verimpfen. „Leider bedeutet das, dass sich Lehrer im Moment noch gedulden müssen. Wir sehen aber das Problem und sind hierüber in Gesprächen, auch mit dem Bund“, erklärt das Ministerium. Das gelte auch für alle anderen Über-64-Jährigen aus den anderen neu impfberechtigten Berufsgruppen.
Können sich Lehrer aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, auch in Deutschland impfen lassen? Oder müssen sie sich in der Schweiz impfen lassen?
Ja, wenn die Lehrer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren sind, können sie sich in Deutschland impfen lassen, auch wenn sie woanders arbeiten.

Die Erweiterung des Kreises der Impfanwärter betrifft auch Angehörige von Pflegebedürftigen: Wie muss diese Personengruppe beim Impftermin die Pflegebedürftigkeit nachweisen? Und ist eine Verwandschaft nötig?
Die Verwandtschaft spielt keine Rolle. Es sind bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen impfberechtigt – die Pflegebedürftigen oder deren bevollmächtigten Vertreter wählen die maximal zwei Personen aus und müssen das bescheinigen.
Gibt es für diesen Nachweis einen Standardvordruck oder genügt ein einfaches Schreiben?
Dazu gibt es hier, auf der Seite des Sozialministeriums ein Formular. Dasselbe Formular gibt es auch für die engen Kontaktpersonen von Schwangeren, es findet sich hier.
Welcher Pflegegrad der Betreuten ist dafür notwendig? Wer gilt als pflegebedürftige Person?
Hier bleiben die Angaben vage. Die Regelung wurde vom Bund in der Impfverordnung festgelegt, erklärt das Land. In ihr ist jedoch kein bestimmter Pflegegrad definiert, nur von „pflegebedürftig“ die Rede. Und schon wer Pflegegrad 1 hat, gilt rein rechtlich als pflegebedürftig.
Wann dürfen sich auch Menschen unter 80, aber über 70 impfen lassen? Diese Gruppe darf beispielsweise in Rheinland-Pfalz schon ab Mitte März Termine vereinbaren, in Baden-Württemberg ist dazu noch nichts bekannt.
Das sei erst möglich, wenn die Über-80-Jährigen geimpft sind, sagt das Land. Das wiederum hänge allein von den Mengen an Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna ab. „Hier rechnen wir nach den Angaben von Bund und Herstellern erst im Verlauf des zweiten Quartals mit deutlich steigenden Mengen„, erklärt ein Sprecher des Sozialministeriums. Daher könne man Moment noch keine Prognose abgeben, ab wann die Gruppe der Über-70-Jährigen geimpft werde.
Wie schreitet die Impfung der Über-80-Jährigen voran?
Bis einschließlich vergangenen Sonntag haben nach Landesangaben 295.270 Über-80-Jährige, die nicht in Heimen leben, die Erstimpfung bekommen, 153.585 Über-80-Jährige davon auch schon die Zweitimpfung. Es leben in Baden-Württemberg 720.000 Menschen über 80 Jahre. Hinzu kommen die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. „Mit der derzeit impfberechtigten Gruppe sind wir also noch lange nicht durch“, erklärt ein Landessprecher.
Wann rechnet das Sozialministerium damit, dass aufgrund des deutlichen Anstiegs der Lieferungen auch tatsächlich die angekündigten Massenimpfungen stattfinden können?
Bis einschließlich Mitte März erhält das Land zunächst rund 460.000 Impfdosen von Astrazeneca; deutlich mehr von diesem Impfstoff erwartet man ab April. Besonders die Mengen an Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna seien weiterhin gering. Mit relevanten Mengenerhöhungen sei auch hier im Verlauf des zweiten Quartals zu rechnen.
Wann wird es Impfungen in Hausarztpraxen geben?
Hierzu finden bereits Gespräche und Überlegungen statt, erklärt das Land. Für eine flächendeckende Versorgung über Arztpraxen müsse zunächst der Bund verschiedene Fragen klären, insbesondere Abrechnungsfragen, die Frage der Datenerfassung unter anderem für die Statistik, und Logistikfragen für die Auslieferung über die Apotheken.
Wenn der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, ist auch ein Nebeneinander und Übergang von den Impfzentren in die Praxen denkbar. Voraussetzung für die Impfung in den Hausarztpraxen sind nach Landesangaben jedoch deutlich größere Impfstofflieferungen als derzeit, mindestens 2 bis 3 Millionen bundesweit pro Woche – auch das ist frühestens im April zu erwarten.