Mindestens zwei Jahre für das Planfeststellungsverfahren und eine Bauzeit von mindestens sechs Jahren: So beantwortete der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann eine Anfrage der SPD zum Planungsstand und Zeitplan für den Ausbau der B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg.
Die Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke hatte ihre Fragen Anfang Mai eingereicht, seit einigen Tagen liegen die Antworten der Landesregierung vor. Neben dem B-31-Ausbau erkundigte sie sich auch nach den Planungsfortschritten der B 30 Friedrichshafen–Ravensburg/Eschach.
Unterlagen für Abschluss der Vorplanungen
Bis überhaupt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann, sind bei beiden Maßnahmen noch weitere Planungs-, Verfahrens- und Abstimmungsschritte erforderlich, so das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Für die B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg werden derzeit die Unterlagen für den Abschluss der Vorplanung fertiggestellt. Wie das Regierungspräsidium Tübingen schon vor einiger Zeit mitteilte, sollen diese bis im Sommer vorliegen. Mit dem Linienbestimmungsverfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange seien die Vorplanungen dann abgeschlossen.
In der danach folgenden Planungsphase, der Entwurfsplanung, würden die Planungen dann zunehmend konkreter. „Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die haushaltsrechtliche und fachtechnische Prüfung durch das Bundesministerium“, so die Landesregierung. Der genehmigte Entwurf sei dann die Grundlage für den Einstieg in die Erarbeitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Aufgrund der vielen noch ausstehenden Verfahrensschritte seien konkrete Angaben zum Planungshorizont aktuell noch nicht möglich.
Kommt auch auf Zahl der Einwendungen an
Zum weiteren Zeitplan heißt es außerdem: Für Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung könne für die Planfeststellungsverfahren mit einem Zeitbedarf von mindestens zwei Jahren gerechnet werden. Gemeint sind dabei sowohl die B 31-neu als auch das B-30-Projekt. Die Dauer des Verfahrens sei auch von der Anzahl und Qualität der Einwendungen und Stellungnahmen der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange abhängig.
Diese müssten entsprechend bearbeitet und erörtert werden. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses besteht die Möglichkeit zu Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof. Erst nach dem Ablauf dieser Frist oder Abschluss eines Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. „Wann die Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden“, so Hermann in seiner Antwort. Bei beiden Projekten sei aufgrund des Umfangs und Komplexität dann mit einer Bauzeit von mindestens sechs Jahren zu rechnen.
Die Kosten für die B 30 werden mit rund 285 Millionen Euro, für die B 31-neu mit etwa 311 Millionen Euro veranschlagt. Norbert Zeller, Chef SPD-Kreistagsfraktion, bezeichnet die Antwort aus dem Ministerium als „nicht ermutigend“. Mit allen Planungs- und Bauphasen sei in frühestens zehn, eher sogar 15 Jahren mit einer Fertigstellung zu rechnen, glaubt er. Es müsse daher mit Hochdruck an den weiteren Schritten gearbeitet werden.