Gestrichen, gestrichen, gestrichen: Nur noch hinter wenigen Flügen ist auf der Flugtafel des Bodensee-Airports etwas anderes zu lesen. „Aufgrund der immer restriktiveren Einreisebestimmungen und Reisewarnungen haben alle den Bodensee-Airport anfliegenden Airlines ihre Flüge bis Mitte April ausgesetzt“, teilt der Flughafen am Donnerstagnachmittag mit. Aufgrund der Corona-Krise stelle sich der Bodensee-Airport „mit einer kompletten Flexibilisierung auf das deutlich verminderte Verkehrsvolumen ein“ und melde für den Großteil seiner Mitarbeiter Kurzarbeit an.
Flughafen öffnet nur noch für bestimmte Flüge
Für den Zeitraum vom 20. März bis 30. April hat das Ministerium für Verkehr die für den Flughafen grundsätzlich gültige Betriebspflicht aufgehoben, heißt es in dem Pressetext weiter. Das bedeute, dass der Flughafen nur geöffnet wird, wenn ein konkreter Bedarf angemeldet wird und die Flüge mit einer gewissen Vorlaufzeit genehmigt werden. Das Verfahren sei zwischen Flughafen und Flugsicherung abgestimmt. „Damit ist sichergestellt, dass speziell kurzfristig notwendige Ambulanz- oder Fracht- und Versorgungsflüge mit wichtigen Gütern für die Region am Bodensee-Airport abgefertigt werden können und die Wiedereinführung der planmäßigen Linien- und Charterverkehre umgehend und flexibel erfolgen kann.“
„Die zukünftige Entwicklung im Luftverkehr hängt vor allem davon ab, welche weiteren, möglicherweise noch drastischeren Maßnahmen umgesetzt werden müssen und wie lange die notwendigen Einschränkungen gelten, die rund um die Corona-Krise ergriffen werden. Darauf haben wir keinerlei Einfluss. Wir haben es hier mit einer beispiellosen Ausnahmesituation zu tun, die alle in unserer Branche vor eine Jahrhundert-Herausforderung stellt. Wir konzentrieren uns darauf, diese nun mit höchster Flexibilität zu meistern.“Claus-Dieter Wehr, Geschäftsführer der Flughafen Friedrichshafen GmbH.
Es werde davon ausgegangen, dass die Fluggesellschaften ihre Kapazitäten ab Mitte April zunächst schrittweise wieder aufbauen werden, so die Flughafenverantwortlichen weiter.
Betroffenen Passagieren wird empfohlen, sich für in den kommenden Wochen geplanten Reisen bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter über den aktuellen Stand zu informieren. Aktuelle Informationen über veränderte Einreisebedingungen erhalte man auf der Website des Auswärtigen Amtes.