Das Urteil der 1. Strafkammer des Ravensburger Landgerichts kam wie erwartet: Anstelle einer Haftstrafe wurde gegen einen 69-jährigen Mann aus Friedrichshafen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Beschuldigte, an paranoider Schizophrenie leidend, hatte in seinem Zimmer in einem Haus in Friedrichshafen Papier, Kleidung und Müll angezündet und war danach unbekleidet auf die Straße geflüchtet, wo er einige Autos beschädigte. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden.
Mit einer wirren Geschichte hatte der Mann versucht, dem Gericht die Tat zu erklären. Die Strafkammer wertete das Geschehen als schwere Brandstiftung. Der zu Prozessbeginn erhobene Vorwurf des versuchten Mordes an der durch die Brandstiftung gefährdeten Vermieterin wurde fallen gelassen.