Vor dem Ravensburger Landgericht hat ein Prozess gegen drei junge Männer begonnen, die wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerem erpresserischem Menschenraub angeklagt sind. Bei den gemeinschaftlich begangenen Straftaten im April dieses Jahres in Friedrichshafen soll die Beute 60 Euro betragen haben. Ein Prozessbeteiligter nannte die Angeklagten wegen ihrer Taten und den möglichen juristischen Folgen „dumme Kerle“.
Zu Prozessbeginn wirken einzelne Angehörige und Bekannte leicht geschockt: Die drei Männer, alle nur wenig über 20 Jahre alt, werden in Fußfesseln und Handschellen hereingebracht, eskortiert von fünf Justizbeamten. Als sie folgsam neben ihren Verteidigern Platz genommen haben, klingt es allerdings überhaupt nicht harmlos, was ihnen Staatsanwalt Michael Henn in der Anklage vorwirft.
Am Tatabend ging es um Bier und Geld
Am 3. April dieses Jahres sollen sie zwei alkoholisierte Passanten mitten in Friedrichshafen gemeinschaftlich zunächst verbal aggressiv attackiert und dann unter Einsatz von Faustschlägen die Herausgabe von Bier, Wertgegenständen und Geld gefordert haben. Die Beute von 60 Euro sollen sie aufgeteilt haben.
Eines der Opfer klagte später über heftige Schmerzen in der Rippengegend. Damit nicht genug: Unter Androhung weiterer Gewalt sollen die Angeklagten einen der beiden Passanten zu einem Bankautomaten dirigiert und die Abhebung von 300 Euro verlangt haben. Wegen einer nahenden Polizeistreife kam es nicht mehr zur Abhebung.
Mehrjährige Haftstrafen denkbar
In der Anklage ist von Misshandlung, Faustschlägen und Gewalt, Alkohol und einer Waffe – einem Messer mit sechs Zentimetern Klingenlänge – die Rede. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft könnten im Fall einer Verurteilung mehrjährige Gefängnisstrafen zur Folge haben.
Aber was steckt hinter den Straftaten? Vieles bleibt so diffus wie die durch Plexiglaswände beeinträchtigte Akustik im Saal. Einer der Angeklagten erlebte in Kindheit und Jugend 15 Umzüge der Eltern und die Flucht der Mutter in ein Frauenhaus. Zur Bundeswehr konnte er wegen erster Jugendstrafen nicht. Und dann sind da immer wieder die Flucht in Alkohol und Drogen und der düstere Satz, dass es auch im Gefängnis alles gebe – Drogen und Alkohol. Aber jetzt glaubt er sich „auf einem guten Pfad“. Etwas Hoffnung kommt auf, wenn ein Angeklagter von stabilen Familienstrukturen erzählt und dass er eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann nach der Haft weitermachen kann.
Ein großes Fragezeichen bleibt freilich hinter der Frage, welche Chancen das Gericht den drei Männern für ein baldiges Ende der Haft einräumen wird. Da ist von einer Entschuldigung bei den Opfern die Rede, von „offensiven Gesprächen über einen Täter-Opfer-Ausgleich“. Welches Urteil der Vorsitzende Richter Franz Bernhard sprechen wird, bleibt an diesem ersten Verhandlungstag aber offen. Der Prozess wird am 5. Oktober fortgesetzt.