Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat zwei Männer, 54 und 41 Jahre alt, aus Friedrichshafen wegen Raubes und Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Franz Bernhard sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „Räuberpistole“ in einem besonderen Haus im Häfler „Milieusumpf“.
Ende Juni 2021 hatte der ältere der beiden Männer einen Bekannten dort nach Auffassung des Gerichts nachts in seiner Wohnung überfallen, verprügelt und einen Laptop geraubt, den der jüngere Begleiter mitnahm und später in einem Fluss entsorgt haben will.
Hintergründe des Überfalls bleiben unklar
Worum es letztlich in der Juninacht ging, blieb unklar. Der Vorsitzende meinte, die Zeugen aus dem „Milieu“ stünden der ermittelnden Polizei ablehnend gegenüber und hätten kein großes Interesse an einer Aufklärung gezeigt. Dazu zählte auch das Opfer des Überfalls.
Ging es um Eifersucht, Schulden aus Drogengeschäften oder eine Abreibung im oft rauen Milieu? „Die Dogge war jedenfalls nicht das Thema“, sagte Richter Bernhard und spielte damit auf die rührende Tiergeschichte an, die am ersten Prozesstag am 28. Januar erzählt worden war.
Zur Rolle einer französischen Bulldogge
Da hatte der jüngere Angeklagte, in der Drogenszene bekannt und einschlägig vorbestraft, behauptet, mit seiner darmkranken französischen Bulldogge vor Mitternacht auf dem Weg zu dem spätere Opfer gewesen zu sein, um etwas über die Herkunft des preisgünstigen Tieres zu erfahren. Zufällig habe er dann vor dem Haus mit den vielen Mietern und der Videokamera im Treppenaufgang den anderen Angeklagten getroffen, der mit Quarzsandhandschuhen, Maske und Kapuze ausgestattet war, um angebliche Schulden einzutreiben.
Dass der folgenden Tat aber keine lange Absprache vorausgegangen war, hielt das Gericht für glaubwürdig. Und dass die Tat nur als minderschwerer Fall eingestuft wurde, könnte auch der Geständnisbereitschaft der beiden Angeklagten zu verdanken sein.
Angeklagter seit Jahren im Krankenstand
Dies traf besonders auf den Älteren zu, der schon zu Prozessbeginn erklärt hatte, „reinen Tisch“ machen zu wollen, um nach der Gefängniszeit ein anderes Leben zu führen. Renommierter Türsteher und Personenschützer war er viele Jahre. Der harte Job mit Streitigkeiten, zwei Mordversuchen und drei Ehen setzte ihm aber so zu, dass er sein Leben nur noch mit Alkohol, Drogen und Anabolika bewältigte und seit einigen Jahren im Krankenstand ist.
Der Konstanzer Strafverteidiger Tomislav Duzel forderte in seinem Plädoyer eine dreijährige Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, um seinen Mandanten aus der Abhängigkeit von Alkohol und Drogen zu befreien. Und die Strafkammer eröffnete dem stoisch wirkenden Mann im Urteil die Chance, in ein anderes Leben zurückzufinden. Er nahm das Urteil noch im Gerichtsaal sichtlich erleichtert an, hatte Staatsanwalt Florian Walter doch zuvor eine siebenjährige Freiheitsstrafe beantragt.
Möglichkeit einer Therapie als Chance
Und was wird aus dem jüngeren Angeklagten, den der Überlinger Strafverteidiger Franz Dichgans (Überlingen) in seinem Plädoyer geradezu leidenschaftlich vertrat? Seit sieben Monaten sitze sein Mandant in Untersuchungshaft statt auf der neuen Arbeitsstelle. Im Verlauf des Prozesses habe es keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung gegeben. Er sei einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen und deshalb fordere er einen Freispruch.
Den gab es zwar nicht. Aber Richter Bernhard sprach von der Möglichkeit einer Therapie als Chance. Und wenn man sich an die Szene erinnert, als die jetzige Partnerin des Angeklagten mit einem kleinen Kind auf dem Arm als Zeugin durchaus entschuldigend davon sprach, dass der Partner „blöd in manchen Momenten“ agiere, darf an das bekannte Prinzip Hoffnung erinnert werden.