Am 29. September wählen die Häflerinnen und Häfler einen neuen Oberbürgermeister. Auf dem Stimmzettel werden sieben Kandidaten stehen: Johannes Henne, Simon Blümcke, Dieter Baldauf, Rocco Granato, Frank Schmid, Markus Werner und Franz Eduard Gruber.

Wann wird gewählt?

Nachdem die OB-Wahl am 28. Juni ausgeschrieben wurde, begann am Folgetag die Bewerbungsfrist. Bewerbungen für die Nachfolge von OB Andreas Brand konnten bis 2. September eingereicht werden. Ab dem 9. September verschickt die Stadt Briefwahlunterlagen. Die Kandidatenvorstellung im Graf-Zeppelin-Haus ist am Montag, 23. September. Die Uhrzeit wird in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses festgelegt. Wahltag ist am 29. September von 8 bis 18 Uhr. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am 13. Oktober stattfinden. Die Amtszeit dauert acht Jahre.

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Wer darf wählen?

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister werden laut Mitteilung der Stadt in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Friedrichshafen fast 46.000 Wahlberechtigte wählen. Das sind Deutsche und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben sowie im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche und in Deutschland wohnende EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zum Oberbürgermeister oder zur Oberbürgermeisterin gewählt werden. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten“ und dürfen nicht nach Paragraf 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Bewerberinnen und Bewerber für die OB-Wahl in Friedrichshafen müssen außerdem 100 Unterstützungsunterschriften einreiche und eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz geregelt.

Wie wird gewählt?

Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer am Wahltag, Sonntag, 29. September mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung, teilt die Stadtverwaltung mit. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden und werden ab dem 9. September verschickt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahlbenachrichtigung wurden von der Stadt verschickt. In dieser informiert die Verwaltung darüber, dass Sie bei der Wahl Ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal Sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Diese kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt. Bei der Anforderung der Unterlagen kann nach Angaben der Stadt auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 13. Oktober ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber gedruckt und verschickt werden, also voraussichtlich ab 9. September.

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Briefwahlunterlagen können bis 27. September, 18 Uhr, auch persönlich im Briefwahl-Büro (Eugen-Bolz-Straße) beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Das Briefwahl-Büro ist voraussichtlich ab Montag, 9. September geöffnet: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 26. September, 12 Uhr, möglich. Per Post: Einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen auch rechtzeitig bei Ihnen ankommen. In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden. Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie oder ein Scan des Personalausweises beiliegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen.

Was brauche ich im Wahllokal?

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollten Wähler aber ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verloren?

Wer bis 8. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 2032181. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Person im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 2032181 erfragt werden. Ausweis nicht vergessen!

Wann und wo werden die Ergebnisse präsentiert?

Die Auszählung kann auf einem Bildschirm im Eingangsbereich des Rathauses ab 18 Uhr mitverfolgt werden. Dort wird auch das vorläufige Ergebnis präsentiert. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden.

Wie ist der Gemeindewahlausschuss besetzt?

Den Gemeindewahlausschuss leitet Oberbürgermeister Andreas Brand, seine Stellvertretung ist durch die Gemeindeordnung geregelt. Als Beisitzer wurden gewählt Norbert Fröhlich (Stellvertretung: Franz Bernhard), Dagmar Mader (Stellvertretung: Barbara Wagner), Matthias Eckmann (Stellvertretung: Laura Straub), Dagmar Hoehne (Stellvertretung: Achim Baumeister), Simon Wolpold (Stellvertretung: Jürgen Holeksa), Gaby Lamparsky (Stellvertretung: Peter Stojanoff) und Dr. Marion Morcher (Stellvertretung: Joachim Krüger).

Wann endet die Amtszeit von OB Andreas Brand?

Am 31. Oktober. Die vorgezogene OB-Wahl wurde notwendig, da Oberbürgermeister Andreas Brand Mitte März mitgeteilt hatte, dass er Ende Oktober – und damit sieben Monate früher als vorgesehen – aus dem Amt ausscheiden wird.

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Wann ist die Amtseinsetzung seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin geplant?

Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung weitergeleitet. Das weitere Prozedere und der Termin für die Amtseinsetzung werden mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.