Es war eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verkündete am 7. Mai, dass die deutschen Grenzen künftig stärker kontrolliert werden sollen. Nun kann auch Menschen die Einreise verweigert werden, die ein Asylgesuch stellen – bislang wurden diese Personen an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
Doch nicht nur an Autoübergängen wird jetzt stärker kontrolliert. „Dies betrifft auch die Fähranlegestelle in Friedrichshafen für den Schiffsverkehr aus der Schweiz“, heißt es auf Anfrage bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz. Wie genau diese Kontrollen aussehen, teilt die Bundespolizei „aus einsatztaktischen Gründen“ nicht mit.
So ist die Lage vor Ort
„Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt“, heißt es aus von der Pressestelle der Bundespolizei. Wenn keine Menschen in Uniform sichtbar seien, heiße das nicht automatisch, dass die Bundespolizei nicht präsent sei.
In Friedrichshafen sind bei einem Besuch vor Ort am Donnerstagmittag zwar tatsächlich keine Bundespolizisten zu sehen, dafür aber vier Zollbeamte, die sich pünktlich zur Ankunft der Fähre am Anleger positionieren. Auf Anfrage bestätigt das Hauptzollamt Ulm, dass der Zoll hier mit der Bundespolizei zusammenarbeitet und die Kontrollen übernehme. Seit dem 19. Mai besetzt der Zoll demnach die Anlegestelle.
Zurückweisung auf der Fähre
Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS), die die Fährlinie gemeinsam mit den Bodensee-Schiffsbetrieben betreibt, bestätigt, dass die Kontrollen hier merklich zugenommen haben, alle Fahrgäste werden bei Ankunft kontrolliert. Informationen bezüglich der Maßnahmen bekomme die SBS allerdings nicht.
Von der Bundespolizei heißt es: Wer bei einer Kontrolle die nötigen „Einreisevoraussetzungen“ nicht einfülle, könne bereits an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Anrainerstaaten sind demnach verpflichtet, die Personen zurückzunehmen. Zwar heißt es dazu: „Eine physische Übergabe wird hierbei aufgrund der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Grenzbehörden angestrebt.“ Es genüge aber auch die Ankündigung der Zurückweisung ohne direkte Übergabe. Demnach „ist die Fähre u.a. eine Möglichkeit, eine Person zurückzuweisen“.
Die Bundespolizei trifft derzeit noch keine Aussagen zu den Zahlen, heißt es. Der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt seien allerdings keine Fälle bekannt, in denen Geflüchtete oder Asylsuchende am Fähranleger zurückgewiesen wurden und mit der Fähre nach Romanshorn zurückfahren mussten. Aber: „Es wurde schon beobachtet, dass Reisende ohne Ausweis zurückgeschickt wurden.“