Bei dem mutmaßlichen Supermarkt-Erpresser, der Babynahrung vergiftet haben soll, ist in der Vergangenheit eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden.

Das sagte ein Psychologe, der ihn im Jahr 2016 für zwei Gespräche getroffen hatte, am Montag vor dem Landgericht Ravensburg. Bei einem der Treffen sei auch die Oberärztin der betreffenden Klinik dabei gewesen.

Das entsprechende Attest hatte der Angeklagte, dem unter anderem versuchter Mord zur Last gelegt wird, in seiner Erklärung zu Beginn der Verhandlung erwähnt.

Das Bild einer gescheiterten Existenz

In der schriftlichen Einlassung zeichnete der 54-Jährige von sich das Bild einer gescheiterten Existenz – auch von exzessivem Alkoholkonsum und der regelmäßigen Einnahme von Schmerzmitteln war darin die Rede.

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Er machte zudem geltend, unter der Trennung von seiner Freundin im Jahr 2012 gelitten zu haben und danach in ein tiefes Loch gefallen zu sein. .

Weder ein Alkohol- noch ein Drogenproblem seien bei den Treffen in November 2016 zur Sprache gekommen, sagte der Psychologe. Der Angeklagte habe damals eine Behandlung abgelehnt, er habe sich nicht für therapiefähig gehalten.

Mehrere Anträge ohne Erfolg

Zu Beginn des fünften Verhandlungstages hatte der 54-Jährige gebeten, seinen Verteidiger zu entpflichten. Dieser habe ihn genötigt, vor Gericht die Unwahrheit vorzutragen – Details nannte der Angeklagte nicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Dann wolle er einen Befangenheitsantrag stellen. Auch dieser Antrag war erfolglos.

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Der 54-Jährige soll versucht haben, 11,75 Millionen Euro von verschiedenen Handelsunternehmen zu erpressen. Er gab in der Hauptverhandlung zu, dafür fünf vergiftete Gläser mit Babynahrung in Supermärkten in Friedrichshafen platziert zu haben.

Die Borderline-Störung gilt als eine recht weit verbreitete psychische Störung. Die Betroffenen gelten als emotional instabil. Sie neigen dazu, Impulse ohne Rücksicht auf Konsequenzen auszuleben und leiden häufig unter Stimmungsschwankungen.

(dpa)