Eine Weile lang hat es ganz so ausgesehen, als könnten die Arbeiten an der Baustelle Hauptstraße, Ecke Biberacherhofstraße voranschreiten: Bereits im vergangenen September beziehungsweise Oktober hatte das Baurechtsamt dem Unternehmen Betz und Weber die Freigabe für den Aushub und für die Bodenplatte sowie den notwendigen Verbau erteilt, das heißt die Sicherung der Baugrube für das dort geplante und seit Sommer 2019 genehmigte Zehnfamilienhaus.

Damit konnten zwischenzeitlich die von Betz und Weber beauftragten Bauunternehmen mit dem Aushub beginnen, aber auch mit dem Verbau. Anfang vergangener Woche wurde dann die Hauptstraße gesperrt, weil Teile des Baukrans per Schwertransporter gebracht wurden.
Auf zwei- bis dreitausend Kubikmeter schätzt Gerhard Männer, mit dem Verbau befasster Bauunternehmer aus Bodnegg, grob, wie viel Erdreich in der Baugrube ausgehoben werden musste. Der nächste anstehende Schritt wäre dann das Betonieren der Bodenplatte.
Schon wieder eine Baueinstellung
Doch inzwischen habe die Baurechtsbehörde eine neuerliche Baueinstellung verfügt, teilt Alexander Weber, Geschäftsführer bei Betz und Weber, auf Anfrage des SÜDKURIER mit. Das Amt begründe das mit seinen Zweifeln an den Berechnungen des für den Verbau herangezogenen Ingenieurbüros sowie des Prüfstatikers, so Weber. Laut dem Friedrichshafener Prüfamt für Baustatik sei ansonsten die Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht gewährleistet.

So zumindest heißt es in der auf fünf DIN-A-3-Seiten angewachsenen Excel-Tabelle, in der Betz und Weber die Inhalte der die Baustelle betreffenden Korrespondenz mit Behörden auflistet. „Wann die Baueinstellung wieder zurückgenommen wird und wir mit dem Rohbau beginnen können, steht derzeit leider in den Sternen“, sagt Weber.

Einsturzgefahr: Betz und Weber weisen Verantwortung von sich
Ins Stocken geraten waren die Arbeiten an der Baustelle Biberacherhof-/Hauptstraße schon im Frühjahr 2020 – dies nach dem Abriss der beiden Häuser Hauptstraße 22 und Biberacherhofstraße 2. Der Grund: Am Gebäude Hauptstraße 24 hatten sich Zeichen für eine Einsturzgefährdung gezeigt, sodass vom Baurechtsamt „temporäre“ Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden mussten.
Wer die Kosten dafür übernimmt, ist zunächst unklar geblieben. Derzeit werde diese Frage vor dem Verwaltungsgericht geklärt, teilte Betz und Weber mit.
Baurechtsamt: Abbruch des Nachbargebäudes ist schuld
Doch im Baurechtsamt in Markdorf hat man eine andere Sicht auf die Dinge: Anders als von Weber vermutet, hätten nicht Zweifel an den Berechnungen des herangezogenen Prüfstatikers beziehungsweise des Ingenieurbüros für den Baugruben-Verbau zum jüngsten Stillstand geführt. Das sagt GVV-Baurechtsamtsleiter Dominic Warken auf Anfrage des SÜDKURIER. Vielmehr sei das Gebäude Hauptstraße 24 in seiner Standsicherheit beeinträchtigt, durch den Abbruch des Gebäudes Biberacherhofstraße 2.

Zweifel bestünden deshalb daran, dass die Art des gewählten Verbaus für die besondere Situation am Gebäude Hauptstraße 24 geeignet sei, so Warken. Eben das sei aber nun zumindest so lange offen, bis die Standsicherheit der Nordwand nachgewiesen sei.
Warken geht davon aus, dass dort noch weitere Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig sind. Dazu sagt er: „Diese Ertüchtigungsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig und bedürfen der bautechnischen Prüfung. Hierzu werden wir das Prüfamt Friedrichshafen beauftragen.“