Könnte die Stadt Markdorf den Bau der Südumfahrung noch stoppen? Diese Frage stellte sich nach der Gemeinderatssitzung am Dienstag: Mehrheitlich hat der Gemeinderat eine Resolution der Umweltgruppe (UWG) und der SPD beschlossen, die den Kreistag dazu auffordert, der Stadt Markdorf eine „gleichberechtigte Beteiligung“ an allen weiteren Entscheidungen zur Südumfahrung einzuräumen – auch beim Baubeschluss, der für den Herbst 2021 erwartet wird.

Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz: „Die Vertragslage ist klar, der Kreistag ist der alleinige Entscheidungsträger“
Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz: „Die Vertragslage ist klar, der Kreistag ist der alleinige Entscheidungsträger“ | Bild: Landratsamt Bodenseekreis

Doch ist das rechtlich überhaupt möglich? Der Vertrag zwischen Stadt und Landkreis aus dem Jahr 2013 sieht keine Mitbestimmung für die Stadt vor. Außerdem ist die Südumfahrung als K 7743 neu ein Kreisstraßenbauprojekt und somit der Kreistag zuständig.

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Laut Robert Schwarz, Sprecher des Landratsamtes, sei die Rechtslage klar: Die Südumfahrung sei eine Kreisstraße, die vom Kreis geplant und gebaut werde. In dem Vertrag sei eindeutig festgelegt, dass der Kreistag der „alleinige Entscheidungsträger“ sei. „Die Vertragslage ist klar“, sagt Schwarz.

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Eine andere Seite sei die politische Ebene. Stellungnahmen aus Markdorf könnten im Kreistag gehört und in die dortige Diskussion und Abwägung einbezogen werden. Zuletzt müsse jeder Kreisrat für sich selbst entscheiden, inwiefern er Stellungnahmen aus Markdorf in seinem Abstimmungsverhalten berücksichtige, sagt Schwarz. Eine verbindliche Berücksichtigung Markdorfer Standpunkte im Kreistag gibt es demzufolge nicht.